Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat beschließt, gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Für die Wahl von Vertretern der Stadt Mendig in die Gesellschafterversammlung der Flugplatz GmbH Mendig werden neben dem Stadtbürgermeister folgende Personen vorgeschlagen:

               

 

Joachim Plitzko CDU

 

 

                Helmut Selig SPD

 

 

                Gerhard Stern Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

 

Zustimmungen

./.

 

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Die Stadt Mendig hat gemeinsam mit der Sportfluggruppe Mendig e.V. am 27. Juli 2007 die Flugplatz GmbH Mendig gegründet. Die Gesellschaft wurde mit der Absicht errichtet, einen Sonderlandeplatz zu entwickeln und zu betreiben, um so die wirtschaftliche Entwicklung der Konversionsfläche Flugplatz Mendig zu unterstützen. Nach dem Wortlaut der Präambel des Gesellschaftsvertrages soll dadurch ansiedlungswilligen Unternehmen, insbesondere aus dem luftfahrtaffinen Bereich, eine fliegerische Nutzung ermöglicht werden.

 

Organe der Gesellschaft sind die Gesellschaftsversammlung und die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Diese besteht aus insgesamt 5 Vertretern; 4 Vertretern der Stadt Mendig und 1 Vertreter der Sportfluggruppe Mendig. Der Stadtbürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 GemO als „Organ“ kraft Gesetzes der Gesellschaftsversammlung an. Daneben hat die Stadt Mendig 3 weitere Vertreter zu bestellen. Für die Wahl findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.

 

Nach den Regeln des Wahlsystems sollen die Vertreter in der Gesellschafterversammlung eine verhältnismäßige Abbildung der politischen Verhältnisse im Stadtrat darstellen. Hiernach sind von der CDU Fraktion 1 Vertreter, von der SPD- Fraktion 1 Vertreter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen 1 Vertreter vorzuschlagen.

Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.

Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.