Beschluss:
Der Ortsbürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied Bernhard Wölwer gemäß § 30 Abs. 2 GemO namens der Gemeinde Bell durch Handschlag.
Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht hin.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 01.09.2020 teilt Herr Selden Rothbrust-Szymaszczyk mit, dass er
sein Mandat im Gemeinderat Bell.
Herr Rothbrust-Szymaszczyk war Mitglied der CDU Fraktion im Gemeinderat
Bell. Nach dem Wahlvorschlag der CDU soll Herr Bernhard Wölwer in den
Gemeinderat nachrücken, Herr Wölwer hat mit Schreiben vom 17.09.2020 sein
Mandat im Gemeinderat Bell angenommen.
Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister das Ratsmitglied
vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Bell durch
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt
vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Gemeinderat Bell aus Gründen des Gemeinwohls oder
zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse der Gemeinde Bell.