Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

 

Herrn Carsten Daub

Herrn Michael Rothbrust

Herrn Daniel Schreuders

Herrn Michael Ullenbruch

 

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat bereits am 26.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gänsehals“ gefasst. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit hat vom 09.12.2019.bis zum 23.12.2019 stattgefunden.

 

In Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens wurde im Jahr 2019 die Artenschutz-Potenzial-Abschätzung durchgeführt. Dabei wurden sechs vorkommende Artengruppen als planungsrelevant betrachtet. Aufgrund dessen wurden hierfür systematische Erfassungen empfohlen. Mit der Durchführung dieser Kartierungen wurde das Institut für Umweltplanung, Dr. Kübler GmbH beauftragt. Die Kartierungen wurden inzwischen in den Jahren 2019/2020 durchgeführt. Der Ergebnisbericht wurde Ende August 2020 fertiggestellt.

 

Das Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH stellt zurzeit die Unterlagen für das Bauleitplanverfahren zusammen. Hierbei wird bereits der v.g. Ergebnisbericht berücksichtigt.

 

Nach Vorlage der dieser Unterlagen ist im nächsten Verfahrensschritt die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durch den Gemeinderat zu beschließen.

 

Für das geplante Baugebiet laufen derzeit die Grundstücksverhandlungen. Es wurden bereits die ersten Grundstückskaufverträge abgeschlossen.