Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Bell stimmt der Änderung der Vereinbarung über die Übertragung
der Verwaltung der Angelegenheit der Jagdgenossenschaft Bell auf die
Ortsgemeinde Bell zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 7 des Landesjagdgesetzes (LJG) kann die
Jagdgenossenschaft die Verwaltung ihrer Angelegenheiten mit Ausnahme des
Erlasses oder der Änderung der Satzung auf Grund eines Beschlusses der
Versammlung der Jagdgenossen durch schriftliche Vereinbarung auf die Gemeinde
übertragen.
Mit Vereinbarung vom 07.03.2012 erfolgte die Übertragung der
Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Bell auf die Ortsgemeinde
Bell.
Im Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der
Jagdgenossenschaft für den Zeitraum 2015 – 2018 wurde festgestellt, dass diese
Vereinbarung nicht dem Muster des Gemeinde- und Städtebundes (aktuelle Fassung
Stand August 2018) entspricht.
Insbesondere ist neben der Regelung über die Verwendung des
Reinertrags auch ein Verwaltungskostenbeitrag als Prozentanteil aus den
Einnahmen der Jagdnutzung zu vereinbaren. Darüber hinaus fehlen Regelungen zur
Erhebung und Vollstreckung von Umlageforderungen, zur Erstellung und Führung
des Jagdkatasters sowie zur Übertragung des Datenschutzes.
Die Verwaltung hat auf Grundlage des Musters die beigefügte
Änderungsvereinbarung erarbeitet.
Um die Wirksamkeit der Änderung der Vereinbarung
herzustellen, bedarf es neben der Zustimmung der Genossenschaftsversammlung der
Jagdgenossenschaft Bell der Zustimmung des Gemeinderates der Gemeinde Bell.
Die Genossenschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am
17.09.2020 der Änderung zugestimmt.