Beschluss:
Auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat den Erlass der in der
Anlage beigefügten neuen Friedhofssatzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die aktuelle
Friedhofssatzung der Gemeinde Bell vom 24.11.1987, zuletzt geändert mit Änderungssatzung
vom 20.05.2019 sollte aufgrund verschiedener Änderung im Bereich der
Friedhofsverwaltung angepasst werden.
Die Überarbeitung
der Friedhofssatzung orientiert sich eng an den Vorgaben der vom Gemeinde- und
Städtebund Rheinland-Pfalz im Januar 2020 neu herausgegebenen Mustersatzung und
ist dadurch auch an die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Friedhofswesen
angepasst.
Ein besonderer
Hinweis sollte an dieser Stelle zur Begrifflichkeit der in der Friedhofssatzung
genannten „Friedhofsverwaltung“ erfolgen. Die Bewirtschaftung und auch die
Verwaltung des Friedhofs sowie die hierzu zu treffenden Entscheidungen sind
grundsätzlich eine Aufgabe der Ortsgemeinde Bell. Die Ausführung der
Verwaltungsgeschäfte bzw. die Ausführung der von der Gemeinde bzw. vom
Ortsbürgermeister in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen obliegt
gemäß § 68 Abs. 1 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig.
Der Entwurf der
neuen Friedhofssatzung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Zur besseren
Erkennbarkeit der Veränderungen und Neuerungen wurde zusätzlich eine Synopse
erstellt, die in der rechten Spalte den Text der neuen Friedhofssatzung enthält
und in der in der linken Spalte die vergleichbaren Passagen der bisherigen
Satzung aufweist.
Eine Vorberatung zur
neuen Friedhofssatzung erfolgte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Bell am 03.09.2020. Die von diesem Ausschuss vorgeschlagenen und einstimmig
beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind im beigefügten Satzungsentwurf
und auch in der Synopse eingearbeitet.