Beschluss:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat den Erlass der in der Anlage beigefügten neuen Friedhofssatzung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Bell vom 24.11.1987, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 20.05.2019 sollte aufgrund verschiedener Änderung im Bereich der Friedhofsverwaltung angepasst werden.

 

Die Überarbeitung der Friedhofssatzung orientiert sich eng an den Vorgaben der vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz im Januar 2020 neu herausgegebenen Mustersatzung und ist dadurch auch an die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Friedhofswesen angepasst.

 

Ein besonderer Hinweis sollte an dieser Stelle zur Begrifflichkeit der in der Friedhofssatzung genannten „Friedhofsverwaltung“ erfolgen. Die Bewirtschaftung und auch die Verwaltung des Friedhofs sowie die hierzu zu treffenden Entscheidungen sind grundsätzlich eine Aufgabe der Ortsgemeinde Bell. Die Ausführung der Verwaltungsgeschäfte bzw. die Ausführung der von der Gemeinde bzw. vom Ortsbürgermeister in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen obliegt gemäß § 68 Abs. 1 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig.

 

Der Entwurf der neuen Friedhofssatzung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Zur besseren Erkennbarkeit der Veränderungen und Neuerungen wurde zusätzlich eine Synopse erstellt, die in der rechten Spalte den Text der neuen Friedhofssatzung enthält und in der in der linken Spalte die vergleichbaren Passagen der bisherigen Satzung aufweist.

 

Eine Vorberatung zur neuen Friedhofssatzung erfolgte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Bell am 03.09.2020. Die von diesem Ausschuss vorgeschlagenen und einstimmig beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind im beigefügten Satzungsentwurf und auch in der Synopse eingearbeitet.