Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Der Gemeinderat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2017 festzustellen und den
in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss auf neue Rechnung
vorzutragen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln i. H. v. 2.671,55 EUR für den Grunderwerb
im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“ sowie der Übertragung der
Kreditermächtigung i. H. v. 267.450 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der
Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss
2017 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Bürgermeister Jörg
Lempertz
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Bell wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff.) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von
72.843,94 EUR ab und verbessert sich damit um 422.923,94 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 350.080,00 EUR (inkl. der Zuführung in
den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen war. Dies ist
insbesondere darauf zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an den
gemeindeeigenen Gebäuden sowie dem Infrastrukturvermögen nicht durchgeführt
wurden (insb. beim Kindergarten – Erneuerung der Fußböden im Untergeschoss kam
nicht zur Ausführung; Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED kam nicht zur
Ausführung), die Personalaufwendungen geringer ausgefallen sind, dem geringeren
Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (hier Übertragung der Wasser-
und Kanalleitungen an den Eigenbetrieb Wasser/Abwasser der VG Mendig in den
Gewerbegebieten gem. Erschließungsverträgen) und den geringeren
Bewirtschaftungsaufwendungen für die gemeindeeigenen Grundstücke, Außenanlagen,
Gebäude und Gebäudeeinrichtungen. Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer, Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken (insb. in den
Gewerbegebieten) sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 421.605,66 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 435.041,39 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Überschuss von 39.831,74 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt sowie
c)
ein
negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von
Investitionskrediten i. H. v. 53.267,47 EUR entstand.
Der Überschuss tilgt die bestehende
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 418.860,85 EUR.
Desweiteren wird eine Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v.
2.644,81 EUR ausgewiesen.
Die Haushaltssatzung 2017 sah die Aufnahme
eines Investitionskredites i. H. v. 267.450,00 EUR vor. Aus der
Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung. Aufgrund des
positiven Saldos der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
erfolgte keine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2017. Die Kreditermächtigung
wurde ins Haushaltsfolgejahr übertragen.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 2.671,55 EUR
zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Das Eigenkapital
erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung auf
3.808.715,49 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2017 in seiner Sitzung am 22.09.2020 prüfen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Gemeinderatssitzung über das Ergebnis der Prüfung berichten.