Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Der Gemeinderat beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2016 festzustellen und den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen,
  2. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. Entlastungserteilung

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2016 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

 

Zustimmungen

./.

 

Ablehnung

./.

 

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Bürgermeister Jörg Lempertz

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Bell wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff.) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 222.484,62 EUR ab und verbessert sich damit um 306.345,38 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 528.830,00 EUR (inkl. der Zuführung in den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen war. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden nicht durchgeführt wurden (insb. beim Gemeindehaus – Renovierung im Saal und an der Beleuchtung), die Personalaufwendungen geringer ausgefallen sind, dem geringeren Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (hier Feuerwehrgerätehaus Gänsehalsstraße), den geringeren Zinsaufwendungen für Investitionskredite, der geringeren Kreisumlage und den Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen. Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, den privatrechtlichen Leistungsentgelten (Abrechnung für die Ausbeute am Rothen Berg 2015) sowie Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken (insb. im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“).

 

Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 199.528,86 EUR aus, wovon

 

a)      ein Fehlbetrag von 151.451,74 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 152.317,14 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt sowie

c)       ein positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten i. H. v. 104.240,02 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.

 

Die Haushaltssatzung 2016 sah die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 40.590,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte eine Übertragung i. H. v. 120.000,00 EUR. Es erfolgte im Haushaltsjahr 2016 eine Kreditaufnahme i. H. v. 150.000,00 EUR.

 

Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung auf 3.735.871,55 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2016 in seiner Sitzung am 22.09.2020 prüfen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Gemeinderatssitzung über das Ergebnis der Prüfung berichten.