Beschluss:
1. Feststellung des
Jahresabschlusses 2016
Der Gemeinderat beschließt:
- den Jahresabschluss der Ortsgemeinde
Bell zum 31.12.2016 festzustellen und den in der Ergebnisrechnung
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen,
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2016 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
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Zustimmungen |
./. |
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Ablehnung |
./. |
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Stimmenenthaltungen |
./. |
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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Bürgermeister Jörg
Lempertz
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Bell wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff.) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
222.484,62 EUR ab und verbessert sich damit um 306.345,38 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 528.830,00 EUR (inkl. der Zuführung in
den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen war. Dies ist
insbesondere darauf zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an den
gemeindeeigenen Gebäuden nicht durchgeführt wurden (insb. beim Gemeindehaus –
Renovierung im Saal und an der Beleuchtung), die Personalaufwendungen geringer
ausgefallen sind, dem geringeren Verlust aus dem Abgang von
Vermögensgegenständen (hier Feuerwehrgerätehaus Gänsehalsstraße), den geringeren
Zinsaufwendungen für Investitionskredite, der geringeren Kreisumlage und den
Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen. Dagegenstehen u. a.
Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, den privatrechtlichen Leistungsentgelten
(Abrechnung für die Ausbeute am Rothen Berg 2015) sowie Erträge aus der
Veräußerung von Grundstücken (insb. im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“).
Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 199.528,86 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 151.451,74 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 152.317,14 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt sowie
c)
ein
positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von
Investitionskrediten i. H. v. 104.240,02 EUR entstand.
Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.
Die Haushaltssatzung 2016 sah die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 40.590,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte eine Übertragung i. H. v. 120.000,00 EUR. Es erfolgte im Haushaltsjahr 2016 eine Kreditaufnahme i. H. v. 150.000,00 EUR.
Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung auf 3.735.871,55 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2016 in seiner Sitzung am 22.09.2020 prüfen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Gemeinderatssitzung über das Ergebnis der Prüfung berichten.