Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss

Der Ortsgemeinderat Bell nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.

 


 

Sachverhalt:

Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat auf Grund § 111 der Landeshaushaltsordung (LHO) und § 110 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) i.V. mit § 14 Abs. 1 des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz sowie der Verwaltungsvorschrift zu § 14 vom 05.07.2010 die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Bell geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auf die Jahre 2015 – 2019. Sie beschränkte sich auf Stichproben (§112 Abs. 2 GemO). Prüfungsschwerpunkte waren die Themen: Jahresabschlüsse, Mieten und Pachten, Vergaben, Friedhof- und Bestattungswesen, Organisation und Datenschutz. Der Prüfbericht wurde am 02.06.2020 vom Gemeindeprüfungsamt erstellt.

 

Der Rat ist über das Prüfungsergebnis nach § 33 GemO zu unterrichten.