Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Eine Neuwahl des Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden zum Rechnungsprüfungsausschuss findet nicht statt. Die Ausführungen des Vorsitzenden werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kassenprüfung zustimmend zur Kenntnis


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

 

Der Vorsitzende verliest das von Herrn Böhnlein am 4.9. eingereichte Schreiben. Im Anschluss nimmt der Vorsitzende wie folgt Stellung:

Der Antrag wurde von der Verwaltung und der Sachverhalt auch bereits von der Aufsichtsbehörde geprüft. Hier wurde festgestellt, dass die Wahl des Vorsitzenden und des stv. Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss vom 28.10.2019 ohne Beanstandungen war und dass die darin beschlossenen Ergebnisse als einwandfrei anzusehen sind. Somit hat keine Neuwahl zu erfolgen.

 

Zur Anfrage bzgl. der durchgeführten Kassenprüfungen nimmt Frau Monschauer wie folgt Stellung:

In den letzten 5 Jahren wurden keine Kassenprüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt

.

Folgende überörtliche Kassenprüfungen durch das Gemeindeprüfungsamt wurden durchgeführt:

30.09.2015, 15.01.2018 und 06.02.2020

 

Folgende örtliche Kassenprüfungen durch die Büroleitung wurden durchgeführt:

31.03.2015, 03.08.2016, 29.03.2017, 19.12.2017, 02.07.2019 und 07.09.2020

 

Folgende Prüfungen der Zahlstellen und Handvorschüsse wurden durchgeführt:

Schwimmbad:                  24.06.2015, 16.09.2016, 31.07.2018 und 26.08.2020

Lava Dome:                                       24.06.2015, 09.08.2016, 31.07.2018 und 23.07.2019

Gemeinde Bell:                               24.06.2015 (Zahlstelle inzwischen aufgelöst)

Handvorschuss

Vollstreckungsbeamter:              10.08.2015, 04.03.2020 und 07.09.2020

Standesamt:                                      31.05.2015, 03.08.2016, 29.03.2017, 02.07.2019 und 12.06.2020

Bürgerbüro:                                       Kaschner/Dillmann: 31.03.2015, 29.03.2017 und 02.07.2019

Rothbrust: 31.03.2015, 29.03.2017, 16.07.2019 und 04.03.2020

Schlaus: 31.03.2015, 29.03.2017, 23.07.2019 und 04.03.2020

 

Die Prüfungen erfolgten ohne Beanstandungen für die jeweiligen geprüften Kassen bzw. Zahlstellen oder Handvorschüsse.

 

Aus der Natur der Sache ergibt es sich, dass die Vornahme einer unvermuteten Kassenprüfung für den Rechnungsprüfungsausschuss nicht unproblematisch ist. Dem Rechnungsprüfungsausschuss ist es nicht zumutbar, die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung und unvermutete Kassenprüfungen durchzuführen (sowohl aus zeitlichen und auch aus fachlichen Erwägungen). Daher nimmt grds. das Rechnungsprüfungsamt (bei uns die Büroleitung) die unvermutete Kassenprüfung vor.

 

Nach der Dienstanweisung zur Organisation des Rechnungswesens für die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig ist unter Ziffer 5.2 geregelt, dass der Büroleitung die Überwachung der Verbandsgemeindekasse und der Kassengeschäfte übertragen wurde.

 

Es handelt sich dabei um eine vorbereitende Arbeit zur Prüfung des Jahresabschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nach der VV Nr. 1 zu § 112 GemO der Rechnungsprüfungsausschuss nur in begründeten Ausnahmefällen zusätzlich zum Rechnungsprüfungsamt unvermutete Kassenprüfungen vornehmen soll.

 

In den zu beschließenden Prüfberichten des Rechnungsprüfungsausschusses wird darauf hingewiesen, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss darauf beschränkt, nur in begründeten Ausnahmefällen zusätzlich zu den unvermuteten Kassenprüfungen vom Kassenaufsichtsbeamten eigene Kassenprüfungen vorzunehmen.