Sitzung: 22.09.2020 Rechnungsprüfungsausschusses Bell
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 008/037/2020
Beschluss:
1. Der Ausschuss beschließt, gem. § 40 II, 2. Halbsatz GemO die Wahlen in öffentlicher
Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt
Herrn Gerhard Menzel
zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt
Herrn Franz Daub
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
|
Zustimmungen |
./. |
|
Ablehnung |
./. |
|
Stimmenenthaltungen |
./. |
|
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Bell hat in der Sitzung vom 09.09.2019 gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Grundsätzlich führt der Bürgermeister in jedem Ausschuss den Vorsitz. Als einzige ausdrückliche Ausnahme von den Vorschriften der §§ 44 ff. GemO sieht § 110 Abs. 1 Satz 3 GemO für den Rechnungsprüfungsausschuss die Wahl eines eigenen Vorsitzenden vor. Dieser muss Ratsmitglied sein. Um im Verhinderungsfall eine Vertretung zur gewährleisten, ist weiterhin ein stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.