Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2017 festzustellen und den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen,
  2. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen,
  3. der Übertragung von Haushaltsmitteln i. H. v. 2.671,55 EUR für den Grunderwerb im Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“ sowie der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 267.450 EUR zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Gemeinde Bell wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff.) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von 72.843,94 EUR ab und verbessert sich damit um 422.923,94 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 350.080,00 EUR (inkl. der Zuführung in den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen war. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen , dass Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden sowie dem Infrastrukturvermögen nicht durchgeführt wurden (insb. beim Kindergarten – Erneuerung der Fußböden im Untergeschoss kam nicht zur Ausführung; Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED kam nicht zur Ausführung), die Personalaufwendungen geringer ausgefallen sind, dem geringeren Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (hier Übertragung der Wasser- und Kanalleitungen an den Eigenbetrieb Wasser/Abwasser der VG Mendig in den Gewerbegebieten gem. Erschließungsverträgen) und den geringeren Bewirtschaftungsaufwendungen für die gemeindeeigenen Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen. Dagegen stehen u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken (insb. in den Gewerbegebieten) sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 421.605,66 EUR aus, wovon

 

a)      ein Überschuss von 435.041,39 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Überschuss von 39.831,74 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie

c)       ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten i. H. v. 53.267,47 EUR entstand.

 

Der Überschuss tilgt die bestehende Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 418.860,85 EUR. Desweiteren wird eine Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 2.644,81 EUR ausgewiesen.

 

Die Haushaltssatzung 2017 sah die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 267.450,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung. Aufgrund des positiven Saldos der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erfolgte keine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2017. Die Kreditermächtigung wurde ins Haushaltsfolgejahr übertragen.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 2.671,55 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.

 

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung auf 3.808.715,49 EUR.