Sitzung: 16.09.2020 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/044/2020
Beschluss:
a)
Der
Verbandsgemeinderat beschließt, von den durch das Land zur Verfügung gestellten
Mitteln Tablets aus dem Rahmenvertrag zu beschaffen. Mit den Geldern können
rund 40 Kinder ausgestattet werden.
b)
Mit der
Erhöhung der Mittel auf 30.000 € können alle Kinder, die an der unentgeltlichen
Schulbuchausleihe teilnehmen, mit solchen Geräten ausgestattet werden.
c)
Der
Verbandsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 30.000 EUR zu.
Die Deckung ist gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Mit dem Zusatz zum
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 stellt der Bund den Ländern vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen
des Präsenzunterrichts im Jahr 2020 weitere 500 Millionen Euro für die
Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Schulträger zur Verfügung.
Zweck des
Sofortausstattungsprogramms ist es, Schulen zu unterstützen, damit in der Zeit
bis zur Wiederaufnahme des Regelschulbetriebes und in der Zeit der Abfederung
der Folgen einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitaler
Unterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht wird, soweit es hierzu
einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer
Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Land,
Kommunen und freie Träger sind sich darin einig, dass es bei der Durchführung
des Programms auf eine schnelle, gleichzeitig aber auch nachhaltige
Umsetzung ankommt,
damit der Einsatz der Geräte in möglichst großem Maße der Chancengerechtigkeit
im Bereich schulischer Bildung dienen kann.
Die nachfolgenden
gemeinsam vereinbarten Grundsätze sollen bei der Durchführung des
Sofortprogramms als Leitlinien fungieren und in Rheinland-Pfalz für eine
harmonische Praxis beim Mittelabruf, beim Erwerb, bei der Einrichtung und beim
Betrieb der Geräte sowie bei deren Verleih an Schülerinnen und Schüler sorgen,
die für den digitalen Unterricht keine geeigneten Endgeräte im häuslichen
Umfeld zur Verfügung haben.
Förderung der Schulträger
Die Mittel des
Sofortprogramms in Höhe von 500 Millionen Euro werden vom Bund an die Länder gemäß
Königsteiner Schlüssel zugewiesen. Auf das Land Rheinland-Pfalz entfällt die
Summe von rd. 24,1 Millionen Euro. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden
in Rheinland-Pfalz anhand eines Sozialindex auf die Schulträger verteilt, der
sich an dem Anteil der Teilnehmenden an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe
orientiert.
Die Gelder werden
auf der Grundlage einer Förderrichtlinie und einer ergänzenden Anlage mit einer
Übersicht der zugeteilten Budgets bereitgestellt. Nach dieser Anlage erhält die
Verbandsgemeinde Mendig ein Budget in Höhe von 18.238,86 Euro.
Anzahl der teilnehmenden Schüler an der
unentgeltlichen Schulbuchausleihe
Grundschule |
Anzahl der
teilnehmenden Schüler |
Budget Euro |
Pfarrer-Bechtel
Mendig |
72 |
15.269,74 |
Rieden |
6 |
1.272,48 |
Thür |
8 |
1.696,64 |
Gesamt: |
86 |
18.238,86 |
Anmerkung:
Bei der Aufteilung
des Anteiles für das Land Rheinland-Pfalz wurden die rd. 24,1 Millionen anhand
eines Sozialindex auf die Schulträger verteilt, der sich an dem Anteil der
Teilnehmenden an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe orientiert hat.
Der Kreis wie auch
die Verbandsgemeinde orientieren sich an der Berechnungsgrundlage der
Teilnehmenden Schüler an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe im Schuljahr
2020/2021.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden
ausschließlich mobile Endgeräte, d.h. Laptops, Notebooks, Tablets oder ggf.
konvertibles. Zubehör ist dann förderfähig, wenn dieses einer nachhaltigen
Vorhaltung und Nutzung der Geräte dient, also z.B. Koffer zum Laden und
Aufbewahrung der Geräte, Taschen, Schutzhüllen, Eingabegeräte und zusätzliche
Netzteile. Investive Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn diese einem
geeigneten und sicheren Betrieb der Geräte dienen. Dazu zählen insbesondere
auch der Erwerb von Lizenzen zum Betrieb, zur Nutzung und zum Management der
Geräte erforderlichen Software einschließlich ihrer Installation (z.B.
Betriebssysteme, MDM-Lizenzen und Office-Pakete, bzw. Apps). Alle Käufe müssen
investiver Natur sein, Leasinggeräte oder zeitlich befristete Lizenzen sind im
Rahmen des Sofortprogramms nicht förderfähig.
Beschaffung und Mindestanforderungen an die
Geräte
Für eine
erleichterte und wirtschaftliche Beschaffung von mobilen Endgeräten besteht für
die Schulträger die Möglichkeit, für zwei Geräteklassen (Tablets und Notebook)
im Rahmen der Verfügbarkeiten auf bestehende Rahmenverträge des Landes
zuzugreifen.
Die Fachabteilung
empfiehlt nach Rücksprache mit den Schulleiterinnen die Anschaffung von
einheitlichen Tabletgeräten.
Einrichtung der Geräte für die
außerschulische und schulische Nutzung
Ziel dieses
Förderprogrammes ist auch, die schulgebundenen Geräte durch die Schulträger so
einzurichten, dass diese durch Schülerinnen und Schüler sowohl im häuslichen
Umfeld als auch in den pädagogischen Netzwerken der Schule in geeignetem Umfang
sicher genutzt werden können. Zwar ist der derzeit angestrebte Einsatzweck der
Geräte der Digital-unterricht zu Hause, jedoch sollen diese auch in eine etwaige
Notbetreuung mitgebracht bzw. im hybriden Unterricht wechselweise auch in der
Schule genutzt werden.
Verleih
Über die Art und
Vorhaltung und Art der Ausgabe der Geräte an Schülerinnen und Schuler
entscheiden die Schulträger. Für die Abwicklung des Verleihs steht den
Schulträgern ein Mustervertrag zur Verfügung.
Entscheidung über den Verleih an
Schülerinnen und Schüler
Die Entscheidung darüber, an wen die mobilen Endgeräte verliehen werden,
wird auf der Grundlage einer pädagogischen Einschätzung durch die Schule
getroffen. Es besteht kein Anspruch auf die Leihe eines Gerätes.
Schulträger verleihen im Rahmen der Verfügbarkeit der Geräte, Schulen
entscheiden in eigenem Ermessen vor dem Hintergrund der Betrachtung des
jeweiligen Einzelfalles.