Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

a)      Der Verbandsgemeinderat beschließt, von den durch das Land zur Verfügung gestellten Mitteln Tablets aus dem Rahmenvertrag zu beschaffen. Mit den Geldern können rund 40 Kinder ausgestattet werden.

b)      Mit der Erhöhung der Mittel auf 30.000 € können alle Kinder, die an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen, mit solchen Geräten ausgestattet werden.

c)       Der Verbandsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 30.000 EUR zu. Die Deckung ist gewährleistet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Zusatz zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 stellt der Bund den Ländern vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen des Präsenzunterrichts im Jahr 2020 weitere 500 Millionen Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Schulträger zur Verfügung.

 

Zweck des Sofortausstattungsprogramms ist es, Schulen zu unterstützen, damit in der Zeit bis zur Wiederaufnahme des Regelschulbetriebes und in der Zeit der Abfederung der Folgen einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitaler Unterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht wird, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Land, Kommunen und freie Träger sind sich darin einig, dass es bei der Durchführung des Programms auf eine schnelle, gleichzeitig aber auch nachhaltige

Umsetzung ankommt, damit der Einsatz der Geräte in möglichst großem Maße der Chancengerechtigkeit im Bereich schulischer Bildung dienen kann.

 

Die nachfolgenden gemeinsam vereinbarten Grundsätze sollen bei der Durchführung des Sofortprogramms als Leitlinien fungieren und in Rheinland-Pfalz für eine harmonische Praxis beim Mittelabruf, beim Erwerb, bei der Einrichtung und beim Betrieb der Geräte sowie bei deren Verleih an Schülerinnen und Schüler sorgen, die für den digitalen Unterricht keine geeigneten Endgeräte im häuslichen Umfeld zur Verfügung haben.

 


Förderung der Schulträger

 

Die Mittel des Sofortprogramms in Höhe von 500 Millionen Euro werden vom Bund an die Länder gemäß Königsteiner Schlüssel zugewiesen. Auf das Land Rheinland-Pfalz entfällt die Summe von rd. 24,1 Millionen Euro. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden in Rheinland-Pfalz anhand eines Sozialindex auf die Schulträger verteilt, der sich an dem Anteil der Teilnehmenden an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe orientiert.

 

Die Gelder werden auf der Grundlage einer Förderrichtlinie und einer ergänzenden Anlage mit einer Übersicht der zugeteilten Budgets bereitgestellt. Nach dieser Anlage erhält die Verbandsgemeinde Mendig ein Budget in Höhe von 18.238,86 Euro.

 

Anzahl der teilnehmenden Schüler an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe

 

Grundschule

Anzahl der teilnehmenden

Schüler

Budget

Euro

Pfarrer-Bechtel Mendig

72

15.269,74

Rieden

  6

  1.272,48

Thür

  8

  1.696,64

Gesamt:

86

18.238,86

                              

Anmerkung:

 

Bei der Aufteilung des Anteiles für das Land Rheinland-Pfalz wurden die rd. 24,1 Millionen anhand eines Sozialindex auf die Schulträger verteilt, der sich an dem Anteil der Teilnehmenden an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe orientiert hat.

 

Der Kreis wie auch die Verbandsgemeinde orientieren sich an der Berechnungsgrundlage der Teilnehmenden Schüler an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe im Schuljahr 2020/2021.

 

 

 

Gegenstand der Förderung

 

Gefördert werden ausschließlich mobile Endgeräte, d.h. Laptops, Notebooks, Tablets oder ggf. konvertibles. Zubehör ist dann förderfähig, wenn dieses einer nachhaltigen Vorhaltung und Nutzung der Geräte dient, also z.B. Koffer zum Laden und Aufbewahrung der Geräte, Taschen, Schutzhüllen, Eingabegeräte und zusätzliche Netzteile. Investive Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn diese einem geeigneten und sicheren Betrieb der Geräte dienen. Dazu zählen insbesondere auch der Erwerb von Lizenzen zum Betrieb, zur Nutzung und zum Management der Geräte erforderlichen Software einschließlich ihrer Installation (z.B. Betriebssysteme, MDM-Lizenzen und Office-Pakete, bzw. Apps). Alle Käufe müssen investiver Natur sein, Leasinggeräte oder zeitlich befristete Lizenzen sind im Rahmen des Sofortprogramms nicht förderfähig.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschaffung und Mindestanforderungen an die Geräte

 

Für eine erleichterte und wirtschaftliche Beschaffung von mobilen Endgeräten besteht für die Schulträger die Möglichkeit, für zwei Geräteklassen (Tablets und Notebook) im Rahmen der Verfügbarkeiten auf bestehende Rahmenverträge des Landes zuzugreifen.

 

Die Fachabteilung empfiehlt nach Rücksprache mit den Schulleiterinnen die Anschaffung von einheitlichen Tabletgeräten.

 

Einrichtung der Geräte für die außerschulische und schulische Nutzung

 

 

Ziel dieses Förderprogrammes ist auch, die schulgebundenen Geräte durch die Schulträger so einzurichten, dass diese durch Schülerinnen und Schüler sowohl im häuslichen Umfeld als auch in den pädagogischen Netzwerken der Schule in geeignetem Umfang sicher genutzt werden können. Zwar ist der derzeit angestrebte Einsatzweck der Geräte der Digital-unterricht zu Hause, jedoch sollen diese auch in eine etwaige Notbetreuung mitgebracht bzw. im hybriden Unterricht wechselweise auch in der Schule genutzt werden.

 

Verleih

 

Über die Art und Vorhaltung und Art der Ausgabe der Geräte an Schülerinnen und Schuler entscheiden die Schulträger. Für die Abwicklung des Verleihs steht den Schulträgern ein Mustervertrag zur Verfügung.

 

Entscheidung über den Verleih an Schülerinnen und Schüler

 

Die Entscheidung darüber, an wen die mobilen Endgeräte verliehen werden, wird auf der Grundlage einer pädagogischen Einschätzung durch die Schule getroffen. Es besteht kein Anspruch auf die Leihe eines Gerätes.

 

Schulträger verleihen im Rahmen der Verfügbarkeit der Geräte, Schulen entscheiden in eigenem Ermessen vor dem Hintergrund der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles.