Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Mendig für das Jahr 2020. (ggf. unter Berücksichtigung der eingereichten Vorschläge der Einwohner).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Im zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wurde für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

 

Aufgrund dieser Senkung ist die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Mendig im § 6 für die Gebühren und Beiträge beim Betriebszweig Wasserwerk entsprechend anzupassen.

 

Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 02.09.2020; die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am 16.09.2020 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Haushaltssatzung ist der Anlage beigefügt.