Sitzung: 16.09.2020 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/035/2020
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Erlass der 1. Satzung zur Änderung
der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Mendig für das Jahr 2020. (ggf. unter
Berücksichtigung der eingereichten Vorschläge der Einwohner).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Im zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur
Bewältigung der Corona-Krise wurde für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020
der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte
Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Aufgrund dieser Senkung ist die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde
Mendig im § 6 für die Gebühren und Beiträge beim Betriebszweig Wasserwerk
entsprechend anzupassen.
Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem
01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner
verfügbar zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum
Entwurf durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf
der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die
Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von
Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 02.09.2020; die Frist zur Einreichung
von Vorschlägen endet am 16.09.2020 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor
Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.
Die 1. Satzung zur Änderung der Haushaltssatzung ist der Anlage
beigefügt.