Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt, dass die Entwässerungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“ auf 20-jährliche Regenereignisse ausgelegt werden sollte. Die Ausführungsplanung soll auf dieser Grundlage erstellt werden.

Der Werkleiter wird beauftragt, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit der Stadt Mendig abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

2

Ablehnung

4

Stimmenenthaltungen

3

 

Der Werkausschuss beschließt, dass die Entwässerungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“ auf 10-jährliche Regenereignisse ausgelegt werden sollte. Die Ausführungsplanung soll auf dieser Grundlage erstellt werden.

Der Werkleiter wird beauftragt, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit der Stadt Mendig abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

5

Ablehnung

2

Stimmenenthaltungen

2

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Mendig plant bekanntlich die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes in der Verlängerung Eichenweg, im Stadtteil Obermendig. Das hierzu erforderliche Bauleitplanverfahren hat die Stadt Mendig durchgeführt und den Satzungsbeschluss in der Sitzung des Stadtrates am 09.06.2020 gefasst.

 

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde von Seiten des Eigenbetriebes Wasser und Abwasser der Verbandsgemeinde Mendig eine Entwässerungsplanung in Auftrag gegeben. Mit der Erstellung der Planung wurde das Büro Schneider Umwelt GmbH aus Mendig beauftragt. Die Planung wurde im Entwurfsstadium bereits mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz abgestimmt. Diese sieht derzeit eine Dimensionierung des geplanten Stauraumkanals sowie der angeschlossenen Sammler zur Aufnahme eines zehnjährigen Regenereignisses vor. Dies wird sowohl von Seiten des beauftragten Fachplaners als auch von Seiten der Wasserwirtschaftsverwaltung als ausreichend angesehen.

 

Der Werkausschuss hatte sich in der Sitzung am 20.06.2018 dafür ausgesprochen, dass möglichst viel Wasser im Plangebiet selbst zurückgehalten werden soll, jedoch mindestens eine Dimensionierung für ein zehnjährliches Regenereignis.  Im Zuge der Erstellung der vorliegenden Entwurfsplanung wurde durch das Büro Schneider Umwelt geprüft, ob die Dimensionierung der Entwässerungsanlagen auch für noch größere Regenereignisse im geplanten Baugebiet realisiert werden könnten und mit welchen Kosten in diesem Fall zu rechnen wäre.

 

Entsprechend der Grundsätze für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Oberflächenwasser in einem Baugebiet war die primäre Zielsetzung des Eigenbetriebes eine Entwässerung im modifizierten Trennsystem und Versickerung in einem zentralen Versickerungsbecken. Hierzu wurden bereits im Jahr 2018 entsprechende Untergrunduntersuchungen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass eine Versickerung möglich wäre. Durch die Rechtsprechung ist zwischenzeitlich geklärt, dass Versickerungsanlagen oberhalb vorhandener Wohnbebauung nicht zulässig sind, da hierdurch eine Gefährdung der Unterlieger nicht ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund musste die ursprüngliche Planung verworfen und eine Entwässerungsplanung im Mischsystem an die bestehende Kanalisation erstellt werden. Um eine Überlastung des bestehenden Netzes durch das Neubaugebiet zu verhindern, ist der Einbau eines Stauraumkanals im Neubaugebiet vorgesehen. Das darin zurückgehaltene Wasser wird gedrosselt mit 40 l/s dem bestehenden Kanalnetz im Ernteweg zugeführt. Nach den einschlägigen Regelwerken (Regelwerk DWA-A 118) ist die Bemessung von Entwässerungsanlagen in einem Wohngebiet für 3-jährliche Regenereignisse vorzusehen. Die vorliegende Planung übersteigt diese Anforderung.

 

Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Außengebietswasserzuflüsse bisher das Kanalnetz zusätzlich belasten, da sie nicht zurückgehalten werden und in die Ortslage fließen können. Die Bewirtschaftung von Außengebietswasser ist Aufgabe der Ortsgemeinde, hier der Stadt Mendig. Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes ist es vorgesehen, die Gefahr von Außengebietswasser durch die Anlegung von Querschlägen, einer offenen Muldenentwässerung oberhalb der Baustraße und die Anschüttung eines Walls am nördlichen Ende des Baugebiets zu reduzieren.

 

Die aktuelle Entwurfsplanung wurde im Rahmen der Sitzung des Werkausschusses am 24.06.2020 von Herrn Jürgen Schneider, vom Büro Schneider Umwelt vorgestellt. Das Planungsbüro wurde auf Beschluss des Werkausschusses beauftragt, zusätzlich verschiedene Varianten zu rechnen und darzustellen, ob diese tatsächlich umsetzbar sind und wie sich die Maßnahme kostentechnisch und wasserwirtschaftlich auswirkt.

 

Das Büro hat daraufhin zusätzlich zu der 10-jährlichen Dimensionierung des Kanalnetzes unter anderem ein 20-jährliches Regenereignis berechnet. Im Rahmen des letzten Beigeordnetengespräches am 19.08.2020 wurde auf die verschiedenen Varianten eingegangen. Mehrheitlich ist man dort zu dem Ergebnis gelangt, dass die Dimensionierung der Entwässerungsanlagen für 20-jährliche Regenereignisse eine nochmalige Verbesserung zu der bestehenden Planung für 10-jährliche Regenereignisse darstelle und die damit verbundenen Mehrkosten von rd. 85.000 EUR vertretbar und zumutbar seien.

 

Der Werkausschuss hat nunmehr darüber zu beraten, ob diese Variante zur Ausführung kommen soll.