Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt die vorgestellten Inhalte zustimmend zur Kenntnis und spricht sich für eine Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen aus.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Werkausschuss wurde bereits im vergangenen Jahr über die geplanten Maßnahmen zur Neukonzeption „Klärschlammbehandlung  und –lagerung auf der Zentralkläranlage Mendig (ZKA Mendig) informiert.

 

Die Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung insgesamt wurde bereits in mehreren Sitzungen der vergangenen Jahre beraten.

 

Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Klärschlammverwertung ist auch der Zweckverband der „Kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz- Anstalt des öffentlichen Rechts (KKR AöR)“ getreten.

 

Die für 2019 vorgesehene Planung wurde aufgenommen, jedoch zunächst noch nicht weiter vorangetrieben, da man über die neue Kommunalrichtlinie eine Zuschussgewährung von 30 % zur Minderung der Finanzierungskosten beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantragen möchte.

Zwingende Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist hierbei jedoch zuvor die Erstellung einer detaillierten Potenzialstudie, für die eine gesonderte Förderung gewährt wird.

 

Auf den Antrag des Zweckverbandes vom 04.09.2019 hat das Bundesministerium mit Bescheid vom 24.01.2020 zu den Kosten der Studie von 25.490,00 € eine 50 %-Förderung von 12.745,00 € bewilligt, die jedoch erst 2021 kassenwirksam wird.

 

Beim Land Rheinland-Pfalz wurde für diese Studie zudem eine Aufstockung der Förderung um weitere 35 % als sog. Energiebonus (rd. 8.900,00 €) beantragt.

Die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten der Studie fließen später in die Verteilung der Investitionskostenumlage gemäß Verbandsordnung ein.

 

Die Studie wurde zwischenzeitlich durch die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann & Partner mbH erstellt und die Zwischenergebnisse im Entwurf vorgelegt und mit den Werkleitungen erörtert.

 

Schlagworte der Studie lauten:

 

Ø  Geplante Klärschlammpressung mit Lagerung gewährleistet langfristig die Sicherstellung auch bei möglichem Wegfall/Verbot der landwirtschaftlichen Ausbringung

Ø  Hohe Energieeinsparpotentiale bei der gesamten Anlage durch zusätzlich notwendige Erneuerung/Ertüchtigung von Belüftung, Pumpen und Motoren

Ø  Erhöhung der Eigenstromproduktion neben der bestehenden Klärschlammvergasung durch Photovoltaikanlage

Ø  Voraussetzungen der Kommunalrichtlinie werden erreicht, so dass Fördermittel in Form von Zuschüssen/Energiebonus gewährt werden könnten

Ø  Gesamtkosten für 2022 bis 2025  rd. 2.238.000,00 € Brutto vor Förderung

 

Der Anteil der Verbandsgemeinde Mendig beläuft sich auf rd. 1.588.000,00 € abzüglich nicht rückzahlbare Zuschüsse der Kommunalrichtlinie (30%) und Energiebonus des Landes Rheinland-Pfalz (zusätzlich 10%).

 

 

Die Ergebnisse der Studie werden dem Werkausschuss durch einen Vertreter des Fachbüros vorgestellt.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll 2022 begonnen werden. Für die jeweiligen Einzelmaßnahmen sind gesondert Förderanträge beim Projektträger Jülich und dem Land RLP einzureichen. Da die Bearbeitungszeiten beim PTJ ca. 8 Monate in Anspruch nehmen werden, sind diese Vorlaufzeiten auch in der Maßnahmenplanung entsprechend zu berücksichtigen.

 

Sofern sich die Verbandsversammlung ZKA Mendig für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ausspricht, wären als nächste Schritte die Beauftragung der weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Förderanträge auf den Weg zu bringen.

 

Mit dem neuen Zeitplan und einem realistischem Baubeginn ab 2022 wird man eine erneute Überarbeitung vornehmen.

Die benötigten Mittel werden dann in den Folgejahren in den jeweiligen Wirtschaftsplänen eingestellt. 

 

Der Werkausschuss wird über die weitere Schritte der Förderszenarien laufend unterrichtet und heute um Kenntnisnahme zum aktuellen Sachstand gebeten.

 

Anmerkung:

Herr Rausch weist darauf hin, dass die laufenden Wartungskosten bei der Amortisationsbetrachtung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit berücksichtigt werden sollen.

 

Hinweis:

Die Potentialstudie und die Strompreise ZKA sind der Niederschrift beigefügt.