Beschluss:
Der Werkausschuss nimmt die vorgestellten Inhalte zustimmend zur Kenntnis
und spricht sich für eine Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Werkausschuss wurde bereits im
vergangenen Jahr über die geplanten Maßnahmen zur Neukonzeption
„Klärschlammbehandlung und –lagerung auf
der Zentralkläranlage Mendig (ZKA Mendig) informiert.
Die Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung insgesamt
wurde bereits in mehreren Sitzungen der vergangenen Jahre beraten.
Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und
wirtschaftlichen Klärschlammverwertung ist auch der Zweckverband der
„Kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz- Anstalt des öffentlichen
Rechts (KKR AöR)“ getreten.
Die
für 2019 vorgesehene Planung wurde aufgenommen, jedoch zunächst noch nicht
weiter vorangetrieben, da man über die neue Kommunalrichtlinie eine
Zuschussgewährung von 30 % zur Minderung der Finanzierungskosten beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantragen
möchte.
Zwingende
Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist hierbei jedoch zuvor die
Erstellung einer detaillierten Potenzialstudie,
für die eine gesonderte Förderung gewährt wird.
Auf
den Antrag des Zweckverbandes vom 04.09.2019 hat das Bundesministerium mit
Bescheid vom 24.01.2020 zu den Kosten der Studie von 25.490,00 € eine
50 %-Förderung von 12.745,00 € bewilligt, die jedoch erst 2021
kassenwirksam wird.
Beim
Land Rheinland-Pfalz wurde für diese Studie zudem eine Aufstockung der
Förderung um weitere 35 % als sog. Energiebonus (rd. 8.900,00 €) beantragt.
Die
nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten der Studie fließen später in die
Verteilung der Investitionskostenumlage gemäß Verbandsordnung ein.
Die
Studie wurde zwischenzeitlich durch die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann
& Partner mbH erstellt und die Zwischenergebnisse im Entwurf vorgelegt und
mit den Werkleitungen erörtert.
Schlagworte
der Studie lauten:
Ø Geplante
Klärschlammpressung mit Lagerung gewährleistet langfristig die Sicherstellung
auch bei möglichem Wegfall/Verbot der landwirtschaftlichen Ausbringung
Ø Hohe
Energieeinsparpotentiale bei der gesamten Anlage durch zusätzlich notwendige
Erneuerung/Ertüchtigung von Belüftung, Pumpen und Motoren
Ø Erhöhung der
Eigenstromproduktion neben der bestehenden Klärschlammvergasung durch
Photovoltaikanlage
Ø Voraussetzungen der
Kommunalrichtlinie werden erreicht, so dass Fördermittel in Form von
Zuschüssen/Energiebonus gewährt werden könnten
Ø Gesamtkosten für 2022
bis 2025 rd. 2.238.000,00 € Brutto vor
Förderung
Der
Anteil der Verbandsgemeinde Mendig beläuft sich auf rd. 1.588.000,00 €
abzüglich nicht rückzahlbare Zuschüsse der Kommunalrichtlinie (30%) und
Energiebonus des Landes Rheinland-Pfalz (zusätzlich 10%).
Die
Ergebnisse der Studie werden dem Werkausschuss durch einen Vertreter des
Fachbüros vorgestellt.
Mit
der Umsetzung der Maßnahmen soll 2022 begonnen werden. Für die jeweiligen
Einzelmaßnahmen sind gesondert Förderanträge beim Projektträger Jülich und dem
Land RLP einzureichen. Da die Bearbeitungszeiten beim PTJ ca. 8 Monate in
Anspruch nehmen werden, sind diese Vorlaufzeiten auch in der Maßnahmenplanung
entsprechend zu berücksichtigen.
Sofern
sich die Verbandsversammlung ZKA Mendig für die Umsetzung der vorgeschlagenen
Maßnahmen ausspricht, wären als nächste Schritte die Beauftragung der weiteren
Planungsleistungen zu beauftragen und die Förderanträge auf den Weg zu bringen.
Mit
dem neuen Zeitplan und einem realistischem Baubeginn ab 2022 wird man eine
erneute Überarbeitung vornehmen.
Die
benötigten Mittel werden dann in den Folgejahren in den jeweiligen
Wirtschaftsplänen eingestellt.
Der Werkausschuss wird über die weitere Schritte der
Förderszenarien laufend unterrichtet und heute um Kenntnisnahme zum aktuellen
Sachstand gebeten.
Anmerkung:
Herr Rausch weist darauf hin, dass die laufenden Wartungskosten bei der Amortisationsbetrachtung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit berücksichtigt werden sollen.
Hinweis:
Die Potentialstudie und die Strompreise ZKA sind der Niederschrift beigefügt.