Sitzung: 08.09.2020 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/047/2020
Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Mendig berät über die o.g. Punkte
und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31
BauGB zum Abweichungsantrag des Einbaus von Dachaufbauten und Erneuerung der
Dachhaut zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Antragsteller stellt einen Abweichungsantrag zum Einbau von
Dachaufbauten und zur Erneuerung der Dachhaut bei einem Mehrfamilienhaus. Das
betreffende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Im Mühlenstein“.
Laut Bebauungsplan dürfen bei einer Dachneigung von 20-30 Grad
grundsätzlich keine Dachaufbauten erfolgen. Bei einer Dachneigung von 35-45
Grad dürfen Dachaufbauten auf maximal der Hälfte der Trauflänge, mit mindestens
75 cm Brüstung und 2,50 m Abstand zu den Dachrändern, erfolgen.
Im vorliegenden Fall hat das Dach des Gebäudes eine Dachneigung von 30
Grad, sodass laut dem Bebauungsplan Dachaufbauten grundsätzlich nicht zulässig
sind.
Der Antragsteller führt in seinem Abweichungsantrag aus, dass durch den
Einbau der Dachaufbauten neuer Wohnraum im Dachgeschoss entsteht. Zudem werden
die entsprechenden Räumlichkeiten besser belichtet, was zur Verbesserung der
Wohnqualität in den bereits bestehenden Wohnungen führt.
Die geplanten Dachaufbauten entsprechen den im Bebauungsplan genannten
Festsetzungen von maximal der Hälfte der Trauflänge, mit mindestens 75 cm
Brüstung und 2,50 m Abstand zu den Dachrändern, die für Dächer gelten, die eine
Dachneigung von 35-45 Grad haben.
Der Einbau der Dachaufbauten würde nicht dazu führen, dass aus dem
Dachgeschoss ein neues Vollgeschoss entstehen würde.
Vergleichsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes konnten keine
angeführt werden.
Nunmehr hat der Bau- und Vergabeausschuss darüber zu befinden, ob einer
Abweichung im vorliegenden Fall zustimmt und das gemeindliche Einvernehmen
erteilt wird.