Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass der in der Anlage beigefügten neuen Friedhofsgebührensatzung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Außerhalb der Friedhofsgebührensatzung wurde einstimmig beschlossen die Gebühren für das Einebnen von Gräbern durch die Gemeindearbeiter verursachungsgerecht deutlich anzuheben auf die tatsächlich entstehenden Kosten und von der aktuellen Praxis abzuweichen eine Pauschale von 50 Euro (Einzelgrab) und 75 Euro (Doppelgrab). Die Entscheidung der Höhe obliegt dem Ortsbürgermeister.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bell vom 20.05.2020 soll angepasst und geändert werden.

Grund hierfür ist u.a. die Situation, dass nicht alle auf dem Friedhof Bell angebotenen Bestattungsarten in der bisherigen Gebührensatzung enthalten waren.

Zudem ist es der Wunsch der Ortsgemeinde, eine angemessene Erhöhung der Friedhofs-gebühren vorzunehmen. Da die derzeitigen Arbeiten zur Erstellung einer Gebührenkalkulation durch die Kommunalberatung RLP sich aber noch verzögern, soll mit der jetzt vorgeschlagenen neuen Friedhofsgebührensatzung ein möglicher Einnahmeausfall bei den Friedhofsgebühren bis zum Vorliegen der Kalkulation kompensiert werden.

Sobald die Friedhofsgebührenkalkulation vorliegt, erfolgt umgehend eine Beratung der Friedhofsgebühren auf Basis der dann neuen Zahlen.

 

Der Entwurf der jetzt zu beratenden neuen Friedhofsgebührensatzung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die darin eingesetzten Gebührenbeträge wurden von einer Kommission unter Beteiligung aller Gemeinderats-Fraktionen festgelegt.

 

Ergänzung:

Aufgrund der Aufforderung aus dem Gemeindeprüfbericht heraus, in der der dringende Bedarf festgestellt wurde eine neue Friedhofsgebührenordnung zu erlassen wurden 3 Mitglieder aus dem Gemeinderat (Frau Raab, Herr Franz Daub und Herr Carsten Daub, somit aus jeder Fraktion eine Person vertreten), damit beauftragt neue Gebührensätze vorzuschlagen. In Anlehnung an die Gebührenordnungen umliegender Gemeinden wurde der in der Anlage beigefügte Vorschlag erarbeitet.