Sitzung: 03.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss Bell
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 008/033/2020
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass der
in der Anlage beigefügten neuen Friedhofsgebührensatzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Außerhalb der Friedhofsgebührensatzung wurde einstimmig
beschlossen die Gebühren für das Einebnen von Gräbern durch die
Gemeindearbeiter verursachungsgerecht deutlich anzuheben auf die tatsächlich
entstehenden Kosten und von der aktuellen Praxis abzuweichen eine Pauschale von
50 Euro (Einzelgrab) und 75 Euro (Doppelgrab). Die Entscheidung der Höhe
obliegt dem Ortsbürgermeister.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bell vom 20.05.2020
soll angepasst und geändert werden.
Grund hierfür ist u.a. die Situation, dass nicht alle auf dem Friedhof
Bell angebotenen Bestattungsarten in der bisherigen Gebührensatzung enthalten
waren.
Zudem ist es der Wunsch der Ortsgemeinde, eine angemessene Erhöhung der
Friedhofs-gebühren vorzunehmen. Da die derzeitigen Arbeiten zur Erstellung
einer Gebührenkalkulation durch die Kommunalberatung RLP sich aber noch
verzögern, soll mit der jetzt vorgeschlagenen neuen Friedhofsgebührensatzung
ein möglicher Einnahmeausfall bei den Friedhofsgebühren bis zum Vorliegen der
Kalkulation kompensiert werden.
Sobald die Friedhofsgebührenkalkulation vorliegt, erfolgt umgehend eine
Beratung der Friedhofsgebühren auf Basis der dann neuen Zahlen.
Der Entwurf der jetzt zu beratenden neuen Friedhofsgebührensatzung ist
dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die darin eingesetzten Gebührenbeträge wurden
von einer Kommission unter Beteiligung aller Gemeinderats-Fraktionen
festgelegt.
Ergänzung:
Aufgrund der Aufforderung aus dem Gemeindeprüfbericht heraus, in der der dringende Bedarf festgestellt wurde eine neue Friedhofsgebührenordnung zu erlassen wurden 3 Mitglieder aus dem Gemeinderat (Frau Raab, Herr Franz Daub und Herr Carsten Daub, somit aus jeder Fraktion eine Person vertreten), damit beauftragt neue Gebührensätze vorzuschlagen. In Anlehnung an die Gebührenordnungen umliegender Gemeinden wurde der in der Anlage beigefügte Vorschlag erarbeitet.