Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die nachfolgenden Verkehrsanlagen gemäß § 36 LStrG vom 01.08.1977, zuletzt geändert am 26.06.2020 (GVBl. S. 287), als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

„Sonnenterasse“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Rieden, Flur 7, Flurstück-Nr. 317/108 (groß 1.152 m²).

 

„Panoramaterrasse“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Rieden, Flur 7, Flurstück-Nr. 317/73 (groß 1.099 m²).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977, zuletzt geändert am 26.06.2020 (GVBl. S. 287), sind Straßen nach ihrer erstmaligen Herstellung zu widmen.

 

Die Widmung ist ein Hoheitsakt, durch den die Verkehrsfläche die rechtliche Eigenschaft einer öffentlich-rechtlichen Straße erhält, an die wiederum bestimmte Rechtsfolgen geknüpft werden, so vor allem das Recht für jedermann zur ungehinderten Benutzung der Straße (sog. Gemeingebrauch).

 

Für den „Widmungsakt“ ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

 

Die beiden aufgeführten Straßen des Ferienhausgebietes Waldsee Rieden sind seit einiger Zeit fertiggestellt und wurden kürzlich ins Eigentum der Ortsgemeinde Rieden übernommen. Die förmliche Widmung für diese Straßen ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Der Gemeinderat sollte daher beschließen, die nachfolgenden Verkehrsanlagen gemäß § 36 LStrG zu widmen:

 

„Sonnenterasse“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Rieden, Flur 7, Flurstück-Nr. 317/108 (groß 1.152 m²).

 

„Panoramaterrasse“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Rieden, Flur 7, Flurstück-Nr. 317/73 (groß 1.099 m²).