Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl durch offene Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.    Für das ausgeschiedene Verbandsmitglied Sabine Reuter

 

Frau Elisabeth Krautkrämer

 

als neues Mitglied der Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zu bestellen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.07.2020 teilt Frau Sabine Reuter mit, dass sie aufgrund Ihrer Tätigkeit als Angestellte der Verbandsgemeinde Mendig das Mandat im Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen sowie im Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes zum 01.08.2020 niederlegt. (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat gem. § 5 KWG)

 

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Rieden am 12.08.2019 wurden die Vertreter für den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen gewählt.

Nach § 7 der Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen (FVZV) wird die Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig und den Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Rieden und Volkesfeld gebildet. Weiterhin bestellt der Verbandsgemeinderat drei weitere Vertreter, der Gemeinderat Rieden zwei weitere Vertreter und der Gemeinderat von Volkesfeld einen weiteren Vertreter.

Dementsprechend hatte die Ortsgemeinde Rieden folgende zwei Vertreter gewählt:

 

Mitglieder

Partei

Sabine Reuter

 

CDU

Michael Pitack

 

FDP

 

Frau Reuter wurde von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, so dass auch das neue Verbandsmitglied aus der Mitte der CDU-Fraktion im Gemeinderat Rieden vorgeschlagen werden soll.

 

Für die Wahl findet § 45 GemO findet sinngemäß Anwendung.

 

Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.