Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl durch offene Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Für das ausgeschiedene Verbandsmitglied Sabine Reuter
Frau Elisabeth Krautkrämer
als neues Mitglied der Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zu bestellen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.07.2020 teilt Frau Sabine Reuter mit,
dass sie aufgrund Ihrer Tätigkeit als Angestellte der Verbandsgemeinde Mendig
das Mandat im Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen sowie im
Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes zum 01.08.2020 niederlegt.
(Unvereinbarkeit von Amt und Mandat gem. § 5 KWG)
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Rieden am
12.08.2019 wurden die Vertreter für den Fremdenverkehrszweckverband Riedener
Mühlen gewählt.
Nach § 7 der Verbandsordnung des
Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen (FVZV) wird die
Verbandsversammlung aus dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig und den
Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Rieden und Volkesfeld gebildet. Weiterhin
bestellt der Verbandsgemeinderat drei weitere Vertreter, der Gemeinderat Rieden
zwei weitere Vertreter und der Gemeinderat von Volkesfeld einen weiteren
Vertreter.
Dementsprechend hatte die Ortsgemeinde Rieden folgende zwei Vertreter gewählt:
Mitglieder |
Partei |
Sabine Reuter |
CDU |
Michael Pitack |
FDP |
Frau Reuter wurde von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, so dass auch das
neue Verbandsmitglied aus der Mitte der CDU-Fraktion im Gemeinderat Rieden
vorgeschlagen werden soll.
Für die Wahl findet § 45 GemO findet sinngemäß Anwendung.
Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und
grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann
eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden
Mitglieder des Rates ausreicht.
Die Verwaltung empfiehlt die
Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene
Abstimmung.