Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:
Der Ausschuss beschließt die Firma Horst Schulz Bauunternehmung GmbH mit den Arbeiten des Ringschluss Brentanostraße 2.BA in Mendig zu beauftragen und stimmt der überplanmäßigen Auszahlung beim Wasserwerk zu. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Durch eine 2018 durchgeführte hydraulische Berechnung der Wasserversorgung in der Ernst-Abbe-Straße wurde nachgewiesen, dass die leitungsgebundene Löschwasserversorgung optimiert werden muss.

 

Im 1. Bauabschnitt wurde bereits eine Wasserleitung zwischen der Jahnstraße und der Brentanostraße verlegt. Nun soll der Lückenschluss zwischen der Brentanostraße bis zur Einmündung Ernst-Abbe-Straße erfolgen.

Der Abschluss der beiden Bauabschnitte wird künftig zu einer deutlichen Verbesserung der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung führen, nämlich von derzeit rd. 60 m³/h auf dann rd. 96 m³/h, jeweils gerechnet über einen Zeitraum von zwei Stunden.

Hinweis: Die Brandschutzdienstelle fordert heute nach den einschlägigen Regelwerken (DVGW Arbeitsblatt W405) für Industriegebiete eine Löschwasserversorgung von 192 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden.

 
Formelle und fachliche Prüfung

Es wurden 4 Angebote vorgelegt, von denen 3 Angebote zur Wertung zugelassen wurden.

Nebenangebote waren zugelassen.  Von keiner Firma wurden Nebenangebote eingereicht.

Preisnachlässe wurden von keiner  Firma  gewährt.

 

Rechnerische Prüfung und Wertung

 

Die Rechnerische Prüfung ergab folgende Ergebnisse

 

Firma

Angebotssumme

ungeprüft

(netto)

Angebotssumme

geprüft

(brutto)

Prozent

Vergl.

Horst Schulz

Koblenz

41.609,74

49.515,59

100,0%

XXX

XXX

XXXXXXX

XXXXXXX

XXXXXXX

XXX

XXX

XXXXXXX

XXXXXXX

XXXXXXX

Schätzpreis

29.730,00 €

35.378,70 €

 71,4%

 

Die Firma Horst Schulz Bauunternehmung GmbH aus Koblenz hat das gesamtwirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Die Prüfung der Bietereignung ergab keine Besonderheit.  Das Unternehmen ist qualifiziert und zur Ausführung der Arbeiten geeignet.

Da das Wasserwerk vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden bei den Wasserleitungskosten nur die Nettobeträge kassenwirksam.

Das gesamtwirtschaftlichste Angebot der Wasserleitung beträgt  41.609,74 € netto.