Sachverhalt:
Herr Fabian Mahlberg hat mit Wegzug aus der Gemeinde Volkesfeld am
13.02.2020 seine Wählbarkeit für den Gemeinderat Volkesfeld gemäß § 4 i.V. mit § 1 KWG verloren und scheidet
somit aus dem Gemeinderat Volkesfeld aus.
Nach dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Wingender soll Herr Martin
Schüller, wohnhaft in Volkesfeld, Am
Hang 6 in den Gemeinderat Volkesfeld nachrücken. Herr Schüller hat mit Schreiben
vom 31.03.2020 sein Mandat als Mitglied des Gemeinderats angenommen.
Der Ortsbürgermeister verpflichtet das Ratsmitglied vor seinem
Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Volkesfeld durch
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2
Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus
den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze
berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die den Ratsmitgliedern obliegende Treuepflicht fordert ein aktives
Handeln im Interesse der Gemeinde Volkesfeld.