Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Herr Fabian Mahlberg hat mit Wegzug aus der Gemeinde Volkesfeld am 13.02.2020 seine Wählbarkeit für den Gemeinderat Volkesfeld gemäß § 4 i.V. mit § 1 KWG verloren und scheidet somit aus dem Gemeinderat Volkesfeld aus.

 

Nach dem Wahlvorschlag der Wählergruppe Wingender soll Herr Martin Schüller,  wohnhaft in Volkesfeld, Am Hang 6 in den Gemeinderat Volkesfeld nachrücken. Herr Schüller hat mit Schreiben vom 31.03.2020 sein Mandat als Mitglied des Gemeinderats angenommen.

 

Der Ortsbürgermeister verpflichtet das Ratsmitglied vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Volkesfeld durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die den Ratsmitgliedern obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Gemeinde Volkesfeld.