Gesamtbeschluss:
A)
Der
Stadtrat beschließt den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens
gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf die in der Anlage
aufgeführten und beschlossenen Einzelbeschlüsse. Die Anlage mit Ihren
Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.
B)
Des
Weiteren beschließt der Stadtrat die vorliegende Außenbereichssatzung
„Brauerhof“ (Planurkunde) unter Einarbeitung der zuvor gefassten
Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB. Weiterhin wird die als Anlage
beigefügte Begründung ebenfalls unter Einarbeitung der zuvor gefassten
Einzelbeschlüsse beschlossen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss öffentlich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.05.2018 in öffentlicher Sitzung
gefasst. In der Sitzung am 18.02.2020 hat der Stadtrat den Planentwurf
angenommen und beschlossen auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
und der Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten und nach § 13 Abs.
2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dies erfolgte in der Zeit vom 09.03. bis
einschl. 09.04.2020.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den dazugehörigen
Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung/Abwägung aufgeführt.