Gesamtbeschluss:

A)     Der Stadtrat beschließt den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf die in der Anlage aufgeführten und beschlossenen Einzelbeschlüsse. Die Anlage mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.

B)      Des Weiteren beschließt der Stadtrat die vorliegende Außenbereichssatzung „Brauerhof“ (Planurkunde) unter Einarbeitung der zuvor gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB. Weiterhin wird die als Anlage beigefügte Begründung ebenfalls unter Einarbeitung der zuvor gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.05.2018 in öffentlicher Sitzung gefasst. In der Sitzung am 18.02.2020 hat der Stadtrat den Planentwurf angenommen und beschlossen auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten und nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dies erfolgte in der Zeit vom 09.03. bis einschl. 09.04.2020.  

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den dazugehörigen Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung/Abwägung aufgeführt.