Gesamtbeschluss:
A)
Der
Stadtrat beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB unter Verweis auf die in der
Anlage aufgeführten und beschlossenen Einzelbeschlüsse. Die Anlage mit Ihren
Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.
B) Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes an.
C) Des Weiteren beschließt der Stadtrat die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Stadtratssitzung am 07.05.2014
gefasst.
In
der Sitzung am 29.10.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss dahingehend
angepasst, dass das Verfahren gem. § 13 b BauGB durchgeführt wird. Der erste
Planentwurf wurde ebenfalls in dieser Sitzung angenommen.
Die
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom
09.12.2019 bis 23.12.2019), wurde am 27.11.2019 veröffentlicht. Es wurde
lediglich eine Stellungnahme abgegeben.
Diese ist in der Anlage mit dem dazugehörigen Beschlussvorschlag zur
Würdigung/Abwägung aufgeführt.
Der
Bebauungsplanentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung
sowie die Risikoanalyse Artenschutz sind dieser Vorlage beigefügt.
Die
Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das
förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.