Gesamtbeschluss:

A)     Der Stadtrat beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB unter Verweis auf die in der Anlage aufgeführten und beschlossenen Einzelbeschlüsse. Die Anlage mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.

B)   Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an.

C)   Des Weiteren beschließt der Stadtrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits in der Stadtratssitzung am 07.05.2014 gefasst.

In der Sitzung am 29.10.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss dahingehend angepasst, dass das Verfahren gem. § 13 b BauGB durchgeführt wird. Der erste Planentwurf wurde ebenfalls in dieser Sitzung angenommen.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom 09.12.2019 bis 23.12.2019), wurde am 27.11.2019 veröffentlicht. Es wurde lediglich eine Stellungnahme abgegeben.

 

Diese ist in der Anlage mit dem dazugehörigen Beschlussvorschlag zur Würdigung/Abwägung aufgeführt.

 

Der Bebauungsplanentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung sowie die Risikoanalyse Artenschutz sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.