Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)  Der Stadtrat beschließt das Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen und fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Industriegebiet Mendig Erweiterung in östlicher Richtung“ – 2. Änderung“. Der Geltungsbereich entspricht der 1. Änderung.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

b)  Der Stadtrat beschließt weiterhin, dass ein Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) zu gegebener Zeit eingeleitet wird.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung beauftragt.

c)  Der Stadtrat beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung der Bauleitplanung an Büro Faßbender/Weber gem. Auftrag vom 21.12.2018 zum Preis von 2.522,80 Euro zu erteilen.

d)  Der Stadtrat beschließt den Auftrag für die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse an das Büro für Umweltplanung Dr. Kübler GmbH gem. Auftrag vom 25.05.2020 zum Preis i.H.v. 2.206,26 Euro zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Mendig Erweiterung in östlicher Richtung“ vor.

 

Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Bereich der 1. Änderung. Nachfolgend ist die 1. Änderung (unmaßstäblich) als Übersicht angefügt.

 

 

Es ist vorgesehen, die Änderung im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Zudem wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Abgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

 

Es wurden folgende Änderungen im Bebauungsplan beantragt:

·         Verlegung bzw. Verringerung Abstand zur Randeingrünung auf 5 m,

·         Erweiterung der überbaubaren Fläche,

·         Verlegung bzw. Entfall der Stichstraße,

·         im Fahrweg an der nordwestlichen Grenze des Plangebietes soll ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen werden.

 

Die Antragsteller haben kürzlich eine Erklärung zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung einschl. dazugehöriger notwendiger Untersuchungen und Gutachten (z.B. natur- und artenschutzrechtliche Gutachten) abgegeben.

 

Es liegt ein Angebot des Planungsbüros Faßbender – Weber – Ingenieure, Brohl-Lützing vom 21.12.2018 i.H.v. 2.522,80 € zur Erstellung der Bebauungsplanänderung vor. Die Abgabe eines aktualisierten Angebotes wurde durch die Verwaltung angefordert.

 

Ein Angebot zur artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung wurde angefordert und liegt zur Zeit noch nicht vor.