Beschluss:
a)
Der
Stadtrat beschließt das Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen und fasst den
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Industriegebiet
Mendig Erweiterung in östlicher Richtung“ – 2. Änderung“. Der Geltungsbereich
entspricht der 1. Änderung.
Die Verwaltung
wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
b)
Der
Stadtrat beschließt weiterhin, dass ein Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(frühzeitige Unterrichtung) zu gegebener Zeit eingeleitet wird.
Die Verwaltung
wird mit der Durchführung beauftragt.
c) Der Stadtrat beschließt die Auftragsvergabe
zur Durchführung der Bauleitplanung an Büro Faßbender/Weber gem. Auftrag vom
21.12.2018 zum Preis von 2.522,80 Euro zu erteilen.
d) Der Stadtrat beschließt den Auftrag für die
artenschutzrechtliche Potenzialanalyse an das Büro für Umweltplanung Dr. Kübler
GmbH gem. Auftrag vom 25.05.2020 zum Preis i.H.v. 2.206,26 Euro zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Mendig Erweiterung in östlicher
Richtung“ vor.
Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Bereich der 1. Änderung.
Nachfolgend ist die 1. Änderung (unmaßstäblich) als Übersicht angefügt.
Es ist vorgesehen, die Änderung im sog. beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB durchzuführen.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz
2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu
erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig. Zudem wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
§ 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht
nach § 2 a, von der Abgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §
10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Es wurden folgende Änderungen im Bebauungsplan beantragt:
·
Verlegung
bzw. Verringerung Abstand zur Randeingrünung auf 5 m,
·
Erweiterung
der überbaubaren Fläche,
·
Verlegung
bzw. Entfall der Stichstraße,
·
im
Fahrweg an der nordwestlichen Grenze des Plangebietes soll ein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht eingetragen werden.
Die Antragsteller haben kürzlich eine Erklärung zur Übernahme der Kosten
der Bauleitplanung einschl. dazugehöriger notwendiger Untersuchungen und
Gutachten (z.B. natur- und artenschutzrechtliche Gutachten) abgegeben.
Es liegt ein Angebot des Planungsbüros Faßbender – Weber – Ingenieure,
Brohl-Lützing vom 21.12.2018 i.H.v. 2.522,80 € zur Erstellung der
Bebauungsplanänderung vor. Die Abgabe eines aktualisierten Angebotes wurde
durch die Verwaltung angefordert.
Ein Angebot zur artenschutzrechtliche
Potenzialabschätzung wurde angefordert und liegt zur Zeit noch nicht vor.