Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die versuchsweise Einführung verkehrsberuhigender Maßnahmen gemäß Beschilderungsvorschlag Nr. 3 für den Zeitraum von einem halben Jahr.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 

Vorschlag Nr. 3: Kombination aus Einbahnstraßenregelung und zusätzliche Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 10 Km/h

 


Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Beratungen des Gemeinderates Thür am 12.03.2020 (TOP 4) und die sich daran anschließende Einwohnerfragestunde.

In diesem Zusammenhang wurden mehrere Örtlichkeiten in der Gemeinde Thür bzgl. der dort vorhandenen Verkehrsprobleme angesprochen.

Unter anderem wurde dabei auch noch einmal die Thematik „Alter Graben“ angesprochen und nachgefragt, welche Maßnahmen man dort ergreifen könne, nachdem die ursprünglichen Überlegungen zur Ausweisung eines sog. „Verkehrsberuhigten Bereichs“ nach übereinstimmenden Aussagen der Polizeiinspektion Mayen und der Ordnungsbehörde der VGV Mendig aus rechtlichen und technischen Gründen nicht umsetzbar waren.

Als Alternative zur damit abschließend nicht zulässigen Spielstraße sollte nunmehr nach anderen Lösungen gesucht werden, um letztlich eine Entschärfung der Verkehrssituation zu erreichen.

Die Straße „Alter Graben“ wird häufig als Abkürzungsstrecke sowie als Zuwegung zur Grundschule Thür genutzt wird, um morgens und mittags die Schulkinder zur Grundschule zu bringen bzw. dort abzuholen. Durch die Enge dieser Straße (Straßenbreite variiert zwischen 3 und 4 m) entsteht im Bereich der unübersichtlichen Grundstücksausfahrten ein hohes Gefährdungspotenzial für die dort lebenden Kleinkinder.

 

Seitens Polizei und Verwaltung werden folgende Vorschläge gemacht, mit denen versucht werden könnte, die Situation im „Alter Graben“ zu verbessern:

 

Möglichkeit 1:                      Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 Km/h

                                   mit Verkehrszeichen 274-10 (siehe anl. Beschilderungsplan Nr. 1)

 

Möglichkeit 2:           Einführung von zwei Einbahnstraßenregelungen aus Richtung Josefstraße und aus Richtung Fallerstraße, jeweils in Fahrtrichtung Schulstraße (siehe anl. Beschilderungsplan Nr. 2)

 

Möglichkeit 3:           Kombination aus Einbahnstraßenregelung und zusätzliche Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 10 Km/h (siehe anl. Beschilderungsplan Nr. 3)