Sitzung: 04.06.2020 Gemeinderat Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die versuchsweise Einführung
verkehrsberuhigender Maßnahmen gemäß Beschilderungsvorschlag Nr. 3 für den
Zeitraum von einem halben Jahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Vorschlag Nr. 3: Kombination aus Einbahnstraßenregelung und zusätzliche
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 10 Km/h
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Beratungen des Gemeinderates Thür am
12.03.2020 (TOP 4) und die sich daran anschließende Einwohnerfragestunde.
In diesem Zusammenhang wurden mehrere Örtlichkeiten in der Gemeinde Thür
bzgl. der dort vorhandenen Verkehrsprobleme angesprochen.
Unter anderem wurde dabei auch noch einmal die Thematik „Alter Graben“
angesprochen und nachgefragt, welche Maßnahmen man dort ergreifen könne,
nachdem die ursprünglichen Überlegungen zur Ausweisung eines sog.
„Verkehrsberuhigten Bereichs“ nach übereinstimmenden Aussagen der
Polizeiinspektion Mayen und der Ordnungsbehörde der VGV Mendig aus rechtlichen
und technischen Gründen nicht umsetzbar waren.
Als Alternative zur damit abschließend nicht zulässigen Spielstraße
sollte nunmehr nach anderen Lösungen gesucht werden, um letztlich eine
Entschärfung der Verkehrssituation zu erreichen.
Die Straße „Alter Graben“ wird häufig als Abkürzungsstrecke sowie als
Zuwegung zur Grundschule Thür genutzt wird, um morgens und mittags die
Schulkinder zur Grundschule zu bringen bzw. dort abzuholen. Durch die Enge
dieser Straße (Straßenbreite variiert zwischen 3 und 4 m) entsteht im Bereich
der unübersichtlichen Grundstücksausfahrten ein hohes Gefährdungspotenzial für
die dort lebenden Kleinkinder.
Seitens Polizei und Verwaltung werden folgende Vorschläge gemacht, mit
denen versucht werden könnte, die Situation im „Alter Graben“ zu verbessern:
Möglichkeit 1: Einführung einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 10 Km/h
mit
Verkehrszeichen 274-10 (siehe anl. Beschilderungsplan Nr. 1)
Möglichkeit 2: Einführung von zwei
Einbahnstraßenregelungen aus Richtung Josefstraße und aus Richtung Fallerstraße,
jeweils in Fahrtrichtung Schulstraße (siehe anl. Beschilderungsplan Nr. 2)
Möglichkeit 3: Kombination aus
Einbahnstraßenregelung und zusätzliche Beschränkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 10 Km/h (siehe anl. Beschilderungsplan Nr. 3)