Beschluss:
Der Gemeinderat Thür befürwortet die Ausweisung von zwei „Tempo-30-Zonen“
beidseits der Ortsdurchfahrt der K 55 in der Ortslage Thür. Den durch die
notwendige Beschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen entstehenden
überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, beim alsbald stattfindenden
Ortstermin den Wunsch der Ortsgemeinde Thür auf Ausweisung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf max. 30 kmh in den engen Straßenabschnitten
der K 55 (in Fallerstraße, Breitsteinstraße und Mendiger Straße) darzulegen.
Der Gemeinderat ist letztlich damit einverstanden, am Ortseingangsbereich
der Kottenheimer Straße zunächst einmal mit dem neuen mobilen
Geschwindigkeitsanzeigesystem eine Verbesserung der Verkehrssituation zu
erreichen und damit letztlich vorerst auf bauliche Maßnahmen dort zu
verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Es wird Bezug
genommen auf die Beratungen des Bauausschusses am 03.12.2019
.
Unter anderem hatte
der Bauausschuss vorgeschlagen,
- in den Gemeindestraßen beiderseits der
Ortsdurchfahrt der K 55 zwei sogenannte „Tempo-30-Zonen“ einzurichten und zu
beschildern. Hierdurch würde die gesamte Ortslage Thür – mit Ausnahme der
Ortsdurchfahrt der K 55 – zu zwei „Tempo-30-Zonen“.
- über einen besonderen Ortstermin mit dem LBM,
der Kreisverwaltung My-Ko, der Polizeiinspektion Mayen und VGV Mendig zu
versuchen, für die engen Abschnitt der K 55 in der oberen Fallerstraße, in
Breitsteinstraße und Mendiger Straße die Zustimmung für eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu erreichen,
- auf bauliche Maßnahmen
(Fahrbahnverschwenkungen oder Einengungen) am Ortseingang Kottenheimer Straße
vorerst zu verzichten. Hier soll zunächst versucht werden, mit der neuen
Geschwindigkeitsanzeigetafel eine Verbesserung der Verkehrssituation zu
erreichen.
Zu den
vorgeschlagenen „Tempo-30-Zonen“ liegt der Ordnungsbehörde der
Verbands-gemeindeverwaltung bereits die Zustimmung der Polizeiinspektion Mayen
vor. Sobald die Gemeinde Thür diesem Vorhaben formell zugestimmt hat, könnte
die straßenver-kehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung dieser beiden
Zonen formell erlassen werden. Aufgabe der Gemeinde Thür wäre es sodann, als
Straßenbaulastträger die formell angeordnete Beschilderung zu installieren.
Ein Ortstermin mit
den o.g. Dienststellen hinsichtlich der Einführung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in den engen Abschnitten der
Ortsdurchfahrt der K 55, konnte bislang noch nicht terminiert werden. Sobald
diese baldige Ortsbesichtigung stattgefunden hat und dabei ein zustimmendes
Ergebnis erzielt wird, könnte die Ordnungsbehörde der VGV auch für die hierfür
notwendige Verkehrsbeschilderung eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche
Anordnung erlassen. Die letztlich angeordnete Verkehrsbeschilderung würde dann
umgehend durch die Straßen-meisterei Mayen vor Ort installiert.