Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat Thür befürwortet die Ausweisung von zwei „Tempo-30-Zonen“ beidseits der Ortsdurchfahrt der K 55 in der Ortslage Thür. Den durch die notwendige Beschaffung der erforderlichen Verkehrszeichen entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, beim alsbald stattfindenden Ortstermin den Wunsch der Ortsgemeinde Thür auf Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf max. 30 kmh in den engen Straßenabschnitten der K 55 (in Fallerstraße, Breitsteinstraße und Mendiger Straße) darzulegen.

Der Gemeinderat ist letztlich damit einverstanden, am Ortseingangsbereich der Kottenheimer Straße zunächst einmal mit dem neuen mobilen Geschwindigkeitsanzeigesystem eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen und damit letztlich vorerst auf bauliche Maßnahmen dort zu verzichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Beratungen des Bauausschusses am 03.12.2019

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Unter anderem hatte der Bauausschuss vorgeschlagen,

-       in den Gemeindestraßen beiderseits der Ortsdurchfahrt der K 55 zwei sogenannte „Tempo-30-Zonen“ einzurichten und zu beschildern. Hierdurch würde die gesamte Ortslage Thür – mit Ausnahme der Ortsdurchfahrt der K 55 – zu zwei „Tempo-30-Zonen“.

-       über einen besonderen Ortstermin mit dem LBM, der Kreisverwaltung My-Ko, der Polizeiinspektion Mayen und VGV Mendig zu versuchen, für die engen Abschnitt der K 55 in der oberen Fallerstraße, in Breitsteinstraße und Mendiger Straße die Zustimmung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu erreichen,

-       auf bauliche Maßnahmen (Fahrbahnverschwenkungen oder Einengungen) am Ortseingang Kottenheimer Straße vorerst zu verzichten. Hier soll zunächst versucht werden, mit der neuen Geschwindigkeitsanzeigetafel eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen.

 

Zu den vorgeschlagenen „Tempo-30-Zonen“ liegt der Ordnungsbehörde der Verbands-gemeindeverwaltung bereits die Zustimmung der Polizeiinspektion Mayen vor. Sobald die Gemeinde Thür diesem Vorhaben formell zugestimmt hat, könnte die straßenver-kehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung dieser beiden Zonen formell erlassen werden. Aufgabe der Gemeinde Thür wäre es sodann, als Straßenbaulastträger die formell angeordnete Beschilderung zu installieren.

 

Ein Ortstermin mit den o.g. Dienststellen hinsichtlich der Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in den engen Abschnitten der Ortsdurchfahrt der K 55, konnte bislang noch nicht terminiert werden. Sobald diese baldige Ortsbesichtigung stattgefunden hat und dabei ein zustimmendes Ergebnis erzielt wird, könnte die Ordnungsbehörde der VGV auch für die hierfür notwendige Verkehrsbeschilderung eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Die letztlich angeordnete Verkehrsbeschilderung würde dann umgehend durch die Straßen-meisterei Mayen vor Ort installiert.