Beschluss:
Der Gemeinderat Thür beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten
neuen Friedhofsgebührensatzung. Die bisherige Friedhofsgebührensatzung vom
04.02.2000 tritt mit Rechtskraft dieser neuen Satzung formell außer Kraft.
Mit Vorliegen der derzeit in der Aufstellung befindlichen
Gebührenkalkulation der Kommunalberatung RLP soll eine erneute Beratung zur
Überarbeitung und Anpassung der Friedhofsgebührensatzung im Gemeinderat Thür
vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Thür vom 04.02.2000
bedarf aufgrund verschiedener Veränderungen im Bereich des gemeindlichen
Friedhofs einer umgehenden Anpassung und Änderung.
Grund hierfür ist vornehmlich die Situation, dass auf dem Friedhof der
Ortsgemeinde Grabarten in jüngerer Zeit angelegt und zur Belegung angeboten
werden, die in der bisherigen Friedhofsgebührensatzung überhaupt noch nicht mit
einer entsprechenden Gebühr enthalten sind.
Dies sind :
- die möglichen Urnenbeisetzungen im
sogenannten „Garten der Erinnerung“,
- die neuen Rasengrabstätten für Urnen
- sowie die neuen Baumgrabstätten für Urnen.
-
In der vom Gemeinderat Thür am 26.04.2018 beschlossenen neuen
Friedhofssatzungen sind diese „neuen Grabarten“ bereits aufgeführt.
Mit der jetzigen Aktualisierung der Friedhofsgebührensatzung werden für
diese neuen Bestattungsmöglichkeiten auch entsprechende Gebührenfestlegungen
getroffen. Gleichzeitig wurde für die anderen Tatbestände in der
Friedhofsgebührensatzung eine angemessene Anhebung der Gebührensätze
vorgenommen.
Der Entwurf der
neuen Friedhofsgebührensatzung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.