Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat Thür beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten neuen Friedhofsgebührensatzung. Die bisherige Friedhofsgebührensatzung vom 04.02.2000 tritt mit Rechtskraft dieser neuen Satzung formell außer Kraft.

Mit Vorliegen der derzeit in der Aufstellung befindlichen Gebührenkalkulation der Kommunalberatung RLP soll eine erneute Beratung zur Überarbeitung und Anpassung der Friedhofsgebührensatzung im Gemeinderat Thür vorgenommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Thür vom 04.02.2000 bedarf aufgrund verschiedener Veränderungen im Bereich des gemeindlichen Friedhofs einer umgehenden Anpassung und Änderung.

Grund hierfür ist vornehmlich die Situation, dass auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Grabarten in jüngerer Zeit angelegt und zur Belegung angeboten werden, die in der bisherigen Friedhofsgebührensatzung überhaupt noch nicht mit einer entsprechenden Gebühr enthalten sind.

Dies sind :

-       die möglichen Urnenbeisetzungen im sogenannten „Garten der Erinnerung“,

-       die neuen Rasengrabstätten für Urnen

-       sowie die neuen Baumgrabstätten für Urnen.

-        

In der vom Gemeinderat Thür am 26.04.2018 beschlossenen neuen Friedhofssatzungen sind diese „neuen Grabarten“ bereits aufgeführt.

Mit der jetzigen Aktualisierung der Friedhofsgebührensatzung werden für diese neuen Bestattungsmöglichkeiten auch entsprechende Gebührenfestlegungen getroffen. Gleichzeitig wurde für die anderen Tatbestände in der Friedhofsgebührensatzung eine angemessene Anhebung der Gebührensätze vorgenommen.

Der Entwurf der neuen Friedhofsgebührensatzung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.