Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GemO hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Verträge der Ortsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.

 

Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.

 

Im Jahre 2019 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:

 

Vertragspartner

Vertragsgegenstand

Vereinbarte Gegenleistung

Ing. Büro Dr. Siekmann und Partner (J. Jakob)

 

Planungsleistungen Ausbau Teilstück Segbachstraße

9.205,95 €

Schneider und Partner ( R. Berresheim)

 

Pflegearbeiten neu angelegtes Gräberfeld sowie Garten der Erinnerung

3.133,87 €

Schneider und Partner (R. Berresheim)

Baumfällarbeiten im Bereich Neubau/Erweiterung Kindergarten

1.611,26 €

Ing. Büro Dr. Siekmann und Partner (J. Jakob)

Planungsleistungen Ausbau Segbachstraße 3. BA, Josefstraße, Rabenbergstraße sowie Umgestaltung Kaiserplatz

46.229,56 €