Sachverhalt:
Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GemO hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Verträge der Ortsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.
Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.
Im Jahre 2019 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:
Vertragspartner |
Vertragsgegenstand |
Vereinbarte
Gegenleistung |
Ing. Büro Dr. Siekmann und Partner (J. Jakob) |
Planungsleistungen Ausbau Teilstück Segbachstraße |
9.205,95 € |
Schneider und Partner ( R. Berresheim) |
Pflegearbeiten neu angelegtes Gräberfeld sowie Garten
der Erinnerung |
3.133,87 € |
Schneider und Partner (R. Berresheim) |
Baumfällarbeiten im Bereich Neubau/Erweiterung
Kindergarten |
1.611,26 € |
Ing. Büro Dr. Siekmann und Partner (J. Jakob) |
Planungsleistungen Ausbau Segbachstraße 3. BA,
Josefstraße, Rabenbergstraße sowie Umgestaltung Kaiserplatz |
46.229,56 € |