Hinsichtlich der Planungen zu einer Beleuchtung entlang des Fußweges am
Waldsee, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Herstellung der Straßenbelechtung in Volkesfeld entlang
des Bachlaufs von der Ortslage Volkesfeld bis zur Riedener Mühle von der
Ortsgemeinde Volkesfeld oder durch den Fremdenverkehrszweckverband Riedener
Mühlen erfolgte und dementsprechend bezahlt wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2020 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2020.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
4 |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2020 für die Ortsgemeinde
Rieden schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 1.735.680 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.820.900 EUR
ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 85.220 EUR, der insbesondere auf
die Abschreibungen (Nettobelastung = 51.780 EUR), der gestiegenen
Personalkosten, der höheren Umlage an den Fremdenverkehrszweckverband Riedener
Mühlen und der Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter
Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde
befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (4,161980 v. H. für das Jahr 2020) im
Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat
in seiner Sitzung vom 11.12.2019 gefasst.
Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein
Minderaufwand bzw. eine Entlastung von rd. 44.820 EUR.
Der Berechnung der Kreisumlage wurde der geltende Hebesatz von 44,33 v.
H. zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der
endgültigen Festsetzung im Vorjahr um 22.839 EUR.
An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden
Unterhaltungsaufwendungen der Bedarf für die 1.125-Jahr-Feier der Ortsgemeinde
Rieden, der voraussichtliche Bedarf für Rechtsberatungen, die Überprüfung der
Standsicherheit von acht Bäumen im Gemeindegebiet, der Gemeindeanteil an den
Personal- und Sachkosten der Mehrzweckhalle (Erneuerung der Heizungsanlage),
der voraussichtliche Bedarf für Gutachten im Rahmen der Dorferneuerung sowie im
Bereich des Kindergartens der Bedarf für die Sanierung der Treppe vom Spielgelände
zum Balkon, die Errichtung eines Zauns mit Sichtschutz am Durchgang
Jugendgruppe und die Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen im
Haushaltsplan eingestellt.
Im Finanzhaushalt
ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.625.790 EUR und
Auszahlungen von 1.618.790 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt
sich ein positiver Saldo von 7.000 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich
auf 45.000 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2020 keine positive Finanzspitze
ausgewiesen werden.
Investitionen sind i. H. v. 843.500 EUR
eingestellt. Insbesondere ist der Bedarf für den Ankauf einer Teilfläche des
Grundstücks Pfarrhaus, der Bedarf für den Bau einer Halle für den Fuhrpark des
Bauhofs, der Grunderwerb zur Schaffung eines Neubaugebietes, der Bedarf zum
Neubau eines Teilstücks Kirchstraße sowie der Neubau eines Teilstücks der
Suhrstraße, der Bedarf für den Neubau eines Gehweges in der Brohltalstraße und
der Bedarf für die Errichtung eines Parkplatzes.
Den Investitionsauszahlungen stehen
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen
und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 329.690 EUR gegenüber.
Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v.
513.810 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe
gedeckt.
Der positive Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 7.000 EUR reicht nicht aus, um
die Tilgungsleistungen i. H. v. 45.000 EUR zu finanzieren. Der Ausgleich
erfolgt über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i.
H. v. 38.000 EUR.
Die Ortsgemeinde Rieden erhält im
Haushaltsjahr 2020 Schlüsselzuweisungen A i. H. v. voraussichtlich rd. 190.500
EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die
Steuerschätzung vom Oktober 2019 zu Grunde. Bei den Festsetzungen wurden die
Schlüsselzahlen für die Jahre 2018 bis 2020 für die Verteilung des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem
Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen
Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel
der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2020 und den Finanzplanungsjahren
veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der
Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2020 enthalten.
Um die finanzielle
Situation der Ortsgemeinde zu verbessern und einen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung zu schaffen, wird die Ortsgemeinde Rieden ab dem Jahr
2020 die Realsteuerhebesätze anheben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
sowie die Gewerbesteuer werden um jeweils 10 v. H. erhöht. Die geänderten
Hebesätze sind in der Haushaltssatzung berücksichtigt. Die Ansätze der
Realsteuern im Haushaltsplan wurden entsprechend angepasst.
Desweiteren erhöht
sich die Hundesteuer für Hunde im Sinne des § 5 Abs. 1 der Satzung über die
Erhebung der Hundesteuer in der Ortsgemeinde Rieden um jeweils 12 EUR. Die
Hundesteuer beträgt somit für den ersten Hund 48 EUR, den zweiten Hund 84 EUR
und für jeden weiteren Hund 132 EUR.
Die Hundesteuer
für gefährliche Hunde im Sinne des § 5 Abs. 2 bis 5 der Satzung über die
Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Rieden bleibt unverändert.
Die Festsetzung
der Hundesteuersätze erfolgt ebenfalls in der Haushaltssatzung 2020
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 über
den Haushaltsplan 2020 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem
vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2020
zu beschließen.