Beschluss: einstimmig beschlossen

Hinsichtlich der Planungen zu einer Beleuchtung entlang des Fußweges am Waldsee, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Herstellung  der Straßenbelechtung in Volkesfeld entlang des Bachlaufs von der Ortslage Volkesfeld bis zur Riedener Mühle von der Ortsgemeinde Volkesfeld oder durch den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen erfolgte und dementsprechend bezahlt wurde.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2020.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

4

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2020 für die Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.735.680 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.820.900 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 85.220 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 51.780 EUR), der gestiegenen Personalkosten, der höheren Umlage an den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen und der Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (4,161980 v. H. für das Jahr 2020) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 11.12.2019 gefasst.

Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand bzw. eine Entlastung von rd. 44.820 EUR.

 

Der Berechnung der Kreisumlage wurde der geltende Hebesatz von 44,33 v. H. zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen Festsetzung im Vorjahr um 22.839 EUR.

 

An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen der Bedarf für die 1.125-Jahr-Feier der Ortsgemeinde Rieden, der voraussichtliche Bedarf für Rechtsberatungen, die Überprüfung der Standsicherheit von acht Bäumen im Gemeindegebiet, der Gemeindeanteil an den Personal- und Sachkosten der Mehrzweckhalle (Erneuerung der Heizungsanlage), der voraussichtliche Bedarf für Gutachten im Rahmen der Dorferneuerung sowie im Bereich des Kindergartens der Bedarf für die Sanierung der Treppe vom Spielgelände zum Balkon, die Errichtung eines Zauns mit Sichtschutz am Durchgang Jugendgruppe und die Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen im Haushaltsplan eingestellt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.625.790 EUR und Auszahlungen von 1.618.790 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo von 7.000 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 45.000 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2020 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind i. H. v. 843.500 EUR eingestellt. Insbesondere ist der Bedarf für den Ankauf einer Teilfläche des Grundstücks Pfarrhaus, der Bedarf für den Bau einer Halle für den Fuhrpark des Bauhofs, der Grunderwerb zur Schaffung eines Neubaugebietes, der Bedarf zum Neubau eines Teilstücks Kirchstraße sowie der Neubau eines Teilstücks der Suhrstraße, der Bedarf für den Neubau eines Gehweges in der Brohltalstraße und der Bedarf für die Errichtung eines Parkplatzes.

 

Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 329.690 EUR gegenüber.

 

Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v. 513.810 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.

 

 

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 7.000 EUR reicht nicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 45.000 EUR zu finanzieren. Der Ausgleich erfolgt über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 38.000 EUR.

 

Die Ortsgemeinde Rieden erhält im Haushaltsjahr 2020 Schlüsselzuweisungen A i. H. v. voraussichtlich rd. 190.500 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzung vom Oktober 2019 zu Grunde. Bei den Festsetzungen wurden die Schlüsselzahlen für die Jahre 2018 bis 2020 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.

 

Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2020 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2020 enthalten.

 

Um die finanzielle Situation der Ortsgemeinde zu verbessern und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu schaffen, wird die Ortsgemeinde Rieden ab dem Jahr 2020 die Realsteuerhebesätze anheben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer werden um jeweils 10 v. H. erhöht. Die geänderten Hebesätze sind in der Haushaltssatzung berücksichtigt. Die Ansätze der Realsteuern im Haushaltsplan wurden entsprechend angepasst.

 

Desweiteren erhöht sich die Hundesteuer für Hunde im Sinne des § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Ortsgemeinde Rieden um jeweils 12 EUR. Die Hundesteuer beträgt somit für den ersten Hund 48 EUR, den zweiten Hund 84 EUR und für jeden weiteren Hund 132 EUR.

Die Hundesteuer für gefährliche Hunde im Sinne des § 5 Abs. 2 bis 5 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Rieden bleibt unverändert.

 

Die Festsetzung der Hundesteuersätze erfolgt ebenfalls in der Haushaltssatzung 2020

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 über den Haushaltsplan 2020 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2020 zu beschließen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.