Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan „Ferienpark Stausee Rieden“ teilweise aufzuheben. Die Teilaufhebung erstreckt sich auf die 3. Änderung (vom 30.06.2005), die 2. Änderung (vom 01.06.1984), die 1. Änderung (vom 04.02.1983) und den Ursprungsplan (vom 27.03.1981). Von der Aufhebung betroffen ist das auf dem nachstehenden Ausschnitt aus dem Bebauungsplan mit einer schwarzen Linie umgrenzte Gebiet zwischen der Waldseestraße und der südlichen bzw. südwestlichen Grenze des Plangebietes. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: BBPl. 100

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Sachverhalt:

Der Rat der Ortsgemeinde Rieden hat in seiner Sitzung 20. Januar 2020  beschlossen, den Bebauungsplan „Ferienpark Stausee Rieden“ 3. Änderung in einem Teilbereich aufzuheben. Der von der Aufhebung betroffene Bereich ergibt sich aus der Planurkunde selbst, ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan (unmaßstäblich) ersichtlich und befindet sich zwischen der Waldseestraße und der südlichen bzw. südwestlichen Grenze des Plangebietes. Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Da die städtebauliche Zielsetzung des Plangebers in den vergangenen 15 Jahren nicht erreicht werden konnte, soll die Fläche durch die Aufhebung in diesem Teilbereich künftig wieder dem Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB zugeordnet und dem Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen werden.

 

Hierfür ist es erforderlich, neben der Teilaufhebung der 3. Änderung (vom 30.06.2005) gleichzeitig die Teilaufhebung für die 2. Änderung (vom 01.06.1984), die 1. Änderung (vom 04.02.1983) und den Ursprungsplan (vom 27.03.1981) zu beschließen.