Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Bisher war für die Aufnahme oder Umschuldung eines Darlehens ein Beschluss vom Gemeinderat erforderlich. In der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rieden vom 12.08.2019 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Gemeinderat auf den Ortsbürgermeister übertragen wird.

 

Durch die Entscheidung von Herrn Ortsbürgermeister Doll erfolgten die Neuaufnahme eines Darlehens zum 19.12.2019 und die Umschuldung eines Darlehens zum 02.04.2020 zu nachstehenden Konditionen:

 

Neuaufnahme i.H.v. 39.000 EUR

 

Darlehensgeber: Volksbank RheinAhrEifel eG

Laufzeit: bis 19.12.2029

Zinssatz: 0,70 %                Tilgungssatz: 3,00 %

Auszahlungskurs: 100%

 

 

Umschuldung i.H.v. 62.106,85 EUR

 

Darlehensgeber: Volksbank RheinAhrEifel eG

Laufzeit: bis 01.04.2030

Zinssatz: 0,70 %                Monatliche Annuität: 296,88 EUR

Auszahlungskurs: 100 %