Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Tiefbauarbeiten an die Fa. Eurovia Teerbau, Koblenz zum Brutto-Angebotspreis von 395.409,28 € zu vergeben.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt zudem vor Beginn der Baumaßnahme eine Beweissicherung und eine Erschütterungsmessung für die angrenzenden Gebäude durchzuführen. Hiermit soll das Sachverständigenbüro Osser, Nastätten gem. dem vorliegenden Angebot vom 06.03.2020 zu insgesamt 7.618,38 € brutto beauftragt werden.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt aufgrund der zuvor genannten kosten zudem eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 38.027,66 € brutto.

 

Der Auftrag wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Rieden beabsichtigt in diesem Jahr den 2. Abschnitt der Kirchstraße zwischen der Brohltalstraße und der Bachstraße auszubauen. Analog zum 1. Teil erfolgt der höhengleiche Ausbau in Pflasterbauweise im Bereich der Gehwege und der Fahrbahn. Unterhalb der Pflasterfläche der Fahrbahn wird zudem ein Dränasphalt zur Stabilisierung des Aufbaus vorgesehen. Die Ausführungsplanung wurde dem Gemeinderat bereits in 2019 seitens des Ing.-Büro IBS vorgestellt. Da es sich bei dieser Straße um eine wichtige innerörtliche Straße handelt, hat die Bauverwaltung einen Förderantrag bei dem Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz (LBM) eingereicht. Die Baumaßnahme wird demnach seitens der LBM Cochem mit 71% des Gemeindeanteils gefördert.

Aufgrund des bestehenden Beleuchtungsvertrages werden die neuen Straßenleuchten von Innogy (RWE) gestellt.

Der Ausbau des 2. Abschnittes wurde öffentlich ausgeschrieben und am 06.02.2020 submittiert. Zu diesem Termin lagen 5 Angebote vor.

Die Fa. Eurovia Teerbau, Koblenz hat das gesamtwirtschaftlichste Angebot abgegeben, wobei auf das Los Straßenbau Kosten in Höhe von 395.409,28 € brutto entfallen. Im Haushaltsplan wurde ein Ansatz i.H.v. 365.000 € gebildet. Somit wäre ein Betrag i.H.v. 30.409,28 € als überplanmäßige Auszahlung bereit zu stellen. Dieser Betrag kann durch die Übertragung eingesparter Haushaltsmittel aus dem Vorjahr gedeckt werden.