Sitzung: 17.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Rieden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/008/2020
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Gemeinderat Rieden den Erlass
einer neuen Friedhofsgebührensatzung entsprechend dem beigefügten Entwurf vor.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Rieden vom 19.04.2006
bedarf aufgrund von Veränderungen im Bereich des gemeindlichen Friedhofs einer
umgehenden Anpassung und Änderung.
Grund hierfür ist vornehmlich die Situation, dass auf dem Friedhof der
Ortsgemeinde Grabarten in jüngerer Zeit angelegt und zur Belegung angeboten
werden, die in der bisherigen Friedhofsgebührensatzung überhaupt noch nicht mit
einer entsprechenden Gebühr enthalten sind.
Dies sind:
- anonyme Urnenreihengrabstätten
- teilanonyme Urnenreihengrabstätten
In der vom Gemeinderat Rieden am 20.04.2017 beschlossenen neuen Friedhofssatzung
sind diese „neuen Grabarten“ bereits aufgeführt.
Mit der jetzigen Aktualisierung der Friedhofsgebührensatzung werden für
diese neuen Bestattungsmöglichkeiten auch entsprechende Gebührenfestlegungen
getroffen. Gleichzeitig wurde für die anderen Tatbestände in der
Friedhofsgebührensatzung eine angemessene Anhebung der Gebührensätze
vorgenommen. Die hierzu jetzt vorgeschlagenen Gebührensätze orientieren sich an
den Zahlen aus einer in der Nachbargemeinde Volkesfeld bereits vorliegenden
Gebührenkalkulation und an den Sätzen vergleichbarer Nachbarkommunen.
Der Entwurf der neuen Friedhofsgebührensatzung ist dieser Sitzungsvorlage
beigefügt.
Wie allseits bekannt, ist die Kommunalberatung RLP derzeit damit befasst,
eine Friedhofsgebührenkalkulation u.a. auch für die Ortsgemeinde Rieden zu
erstellen. Durch personelle Veränderungen bei der Kommunalberatung RLP und dem
Sachgebiet Friedhofswesen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist im Verfahren
zur Erstellung der besagten Kalkulation leider eine zeitliche Verzögerung
eingetreten. Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten zum Abschluss dieser
Kalkulationen wieder aufgenommen.
Sobald die Ergebnisse der Gebührenkalkulation für den Friedhof Rieden von
Seiten der Kommunalberatung RLP vorliegen, werden diese im Hinblick auf eine
erneute Anpassung der Friedhofsgebührensatzung dem Gemeinderat vorgelegt.