Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Gemeinderat Rieden den Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung entsprechend dem beigefügten Entwurf vor.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Rieden vom 19.04.2006 bedarf aufgrund von Veränderungen im Bereich des gemeindlichen Friedhofs einer umgehenden Anpassung und Änderung.

Grund hierfür ist vornehmlich die Situation, dass auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Grabarten in jüngerer Zeit angelegt und zur Belegung angeboten werden, die in der bisherigen Friedhofsgebührensatzung überhaupt noch nicht mit einer entsprechenden Gebühr enthalten sind.

 

Dies sind:

-       anonyme Urnenreihengrabstätten

-       teilanonyme Urnenreihengrabstätten

 

In der vom Gemeinderat Rieden am 20.04.2017 beschlossenen neuen Friedhofssatzung sind diese „neuen Grabarten“ bereits aufgeführt.

Mit der jetzigen Aktualisierung der Friedhofsgebührensatzung werden für diese neuen Bestattungsmöglichkeiten auch entsprechende Gebührenfestlegungen getroffen. Gleichzeitig wurde für die anderen Tatbestände in der Friedhofsgebührensatzung eine angemessene Anhebung der Gebührensätze vorgenommen. Die hierzu jetzt vorgeschlagenen Gebührensätze orientieren sich an den Zahlen aus einer in der Nachbargemeinde Volkesfeld bereits vorliegenden Gebührenkalkulation und an den Sätzen vergleichbarer Nachbarkommunen.

Der Entwurf der neuen Friedhofsgebührensatzung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Wie allseits bekannt, ist die Kommunalberatung RLP derzeit damit befasst, eine Friedhofsgebührenkalkulation u.a. auch für die Ortsgemeinde Rieden zu erstellen. Durch personelle Veränderungen bei der Kommunalberatung RLP und dem Sachgebiet Friedhofswesen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist im Verfahren zur Erstellung der besagten Kalkulation leider eine zeitliche Verzögerung eingetreten. Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten zum Abschluss dieser Kalkulationen wieder aufgenommen.

 

Sobald die Ergebnisse der Gebührenkalkulation für den Friedhof Rieden von Seiten der Kommunalberatung RLP vorliegen, werden diese im Hinblick auf eine erneute Anpassung der Friedhofsgebührensatzung dem Gemeinderat vorgelegt.