Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2020 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen. Desweiteren sollen die in den vorigen Tagesordnungspunkten beschlossenen Änderungen für Steuersätze im Haushaltsplan berücksichtigt werden. Zudem wird die in der Sitzung beschlossene Streichung der E-Ladesäule (Anschaffung 5.000 Euro, Unterhaltung 200 Euro) vorgenommen. Vorbehaltlich der Beratung des Ortsbürgermeisters mit der Bauverwaltung sollen die Ansätze auf den Buchungsstellen 114300-096130-8-25 (Halle Bauhof) und 546100-096130-21-25 (Parkplatz) von je 50.000 Euro auf 40.000 Euro (Bauhof) und 30.000 Euro (Parkplatz) angepasst werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.727.330 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.821.100 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 93.770 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 51.780 EUR), den gestiegenen Personalaufwendungen, der höheren Umlage an den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen und der Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (4,161980 v. H. für das Jahr 2020) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 11.12.2019 gefasst. Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand bzw. eine Entlastung von rd. 44.820 EUR.

 

An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen ein vorsorglicher Ansatz für Rechtsberatungen, der Bedarf für die 1.125-Jahr-Feier der Ortsgemeinde Rieden, die Sanierung der Treppe vom Spielgelände zum Balkon und die Errichtung eines Zauns mit Sichtschutz am Durchgang Jugendgruppe im Bereich des Kindergartens veranschlagt. Desweiteren ist die Überprüfung der Standsicherheit von acht Bäumen im Gemeindegebiet berücksichtigt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.617.440 EUR und Auszahlungen von 1.618.990 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 1.550 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 45.000 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2020 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind in Höhe von 848.500 EUR eingestellt, insbesondere der Bedarf für den Ankauf einer Teilfläche des Grundstücks Pfarrhaus, der Bedarf für den Bau einer Halle für den Fuhrpark des Bauhofs, der Grunderwerb inkl. Vermessungskosten und Planungskosten zur Erschließung eines Neubaugebietes, der Bedarf zum Ausbau der Kirchstraße sowie der Ausbau eines Teilstücks der Suhrstraße, der Bedarf für den Neubau eines Gehweges in der Brohltalstraße und der Bedarf für die Errichtung eines Parkplatzes.

 

Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und Grabnutzungsentgelten in Höhe von 329.690 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt voraussichtlich ein investiver Fehlbetrag von 518.810 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan berücksichtigt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 1.550 EUR zzgl. der Tilgungsleistungen von 45.000 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 46.550 EUR ausgeglichen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.