Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Rieden erhebt seit dem 01.01.2018 für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag.

 

Es ist vorgesehen, frühzeitig in diesem Jahr eine neue Kalkulation zu erstellen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns noch nicht alle Zahlen der Abrechnungen bzw. Gästebeitragserklärungen aus dem IV. Quartal 2019 vor; eine aussagekräftige Kalkulation ist noch nicht möglich.

 

Sobald die endgültigen Zahlen vorliegen, wird der Gästebeitrag neu kalkuliert und zur Beratung vorgelegt.