Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten 1.
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Volkesfeld.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Im Vorfeld von anstehenden Urnenbeisetzungen auf dem Friedhof Volkesfeld
wird regelmäßig seitens der Angehörigen die Frage an die Ortsgemeinde
herangetragen, ob es nicht möglich sei, die Urne einer/eines aktuell
Verstorbenen in einem bestehenden und bereits belegten Reihen- oder Wahlgrab
noch zusätzlich zu bestatten.
Diese Situation ist auch bei anderen Friedhofsträgern bereits seit
Längerem bekannt und wurde dort durch entsprechende Anpassungen der
Friedhofssatzungen gelöst.
Als Anlage ist der Entwurf zum Erlass einer entsprechenden
Änderungssatzung zur Friedhofssatzung beigefügt.
Hinsichtlich der in Rechnung zu stellenden Friedhofsgebühren für diese
Urnenbeisetzungen enthält die Änderungssatzung zur jetzt gleichfalls zu
aktualisierenden Friedhofsgebührensatzung unter lfd. Nr. IV 2.c) für das
Aushebung u. Schließen bei dieser Art der Urnenbeisetzung je Beisetzung einen
Gebührentatbestand von 111 EUR.