Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Volkesfeld.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Im Vorfeld von anstehenden Urnenbeisetzungen auf dem Friedhof Volkesfeld wird regelmäßig seitens der Angehörigen die Frage an die Ortsgemeinde herangetragen, ob es nicht möglich sei, die Urne einer/eines aktuell Verstorbenen in einem bestehenden und bereits belegten Reihen- oder Wahlgrab noch zusätzlich zu bestatten.

Diese Situation ist auch bei anderen Friedhofsträgern bereits seit Längerem bekannt und wurde dort durch entsprechende Anpassungen der Friedhofssatzungen gelöst.

 

Als Anlage ist der Entwurf zum Erlass einer entsprechenden Änderungssatzung zur Friedhofssatzung beigefügt.

 

Hinsichtlich der in Rechnung zu stellenden Friedhofsgebühren für diese Urnenbeisetzungen enthält die Änderungssatzung zur jetzt gleichfalls zu aktualisierenden Friedhofsgebührensatzung unter lfd. Nr. IV 2.c) für das Aushebung u. Schließen bei dieser Art der Urnenbeisetzung je Beisetzung einen Gebührentatbestand von 111 EUR.