Beschluss:
Unter Hinweis auf den seinerzeitigen Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2017
beschließt der Gemeinderat, auf Basis der Gebührenkalkulation der
Kommunalberatung RLP aus 2016,
die Grabnutzungsentgelte für die Grabarten
- Einzelreihengrabstätten
- Urnenreihengrabstätten
- Einzelwahlgräber und
- Doppelwahlgrab
auf einen Kostendeckungsgrad (KDG) von 80 % zu erhöhen.
Daneben beschließt der Gemeinderat, auf Basis der besagten
Gebührenkalkulation die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber
anzupassen und nunmehr einen Kostendeckungsgrad (KDG) von 100 % festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nach den vom-Hundertsätzen
festgelegten Gebühren in die Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
aufzunehmen.
Der Ortsgemeinderat Volkesfeld beschließt den Erlass der 1. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung
von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Volkesfeld auf Basis dervorausgehend
gefassten Beschlüsse. Gleichzeitig tritt die bisherige Friedhofsgebührensatzung
vom 17.01.2018 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die aktuelle Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der
Ortsgemeinde Volkesfeld wurde vom Gemeinderat Volkesfeld in dessen Sitzung am
14.12.2017 beschlossen. Die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung erfolgte
in der „Blick aktuell Mendig“ am 17.01.2018, wodurch die Satzung letztlich am
18.01.2018 in Kraft getreten ist. Eine Ausfertigung dieser aktuellen Satzung
ist dieser Sitzungsvorlage als erste Anlage beigefügt.
Um einen Einblick in die Thematik zu erhalten, sind als zweite Anlage die
ersten vier Seiten der damaligen Sitzungsvorlage beigefügt, die eine
entsprechende Sachverhaltsdarstellung enthält.
Auf Basis dieser Sitzungsvorlage fasste der Gemeinderat Volkesfeld sodann
eine Reihe von Beschlüssen, die der heutigen Vorlage als dritte Anlage
beigefügt sind.
Wichtig ist hierzu die Feststellung, dass der Gemeinderat bei den Nutzungsentgelten für die Überlassung
von verschiedenen Grabarten entsprechend der nachfolgenden Aufstellung einen
Kostendeckungsgrad von 60 % festgelegt hat und daneben auch noch festlegte, die
Gebühren zum 01.01.2020 auf 80 % anzupassen.
Hinsichtlich der Gebühren für das Ausheben u. Schließen der Gräber wurde
für 2018 ein Kostendeckungsgrad von 80 % beschlossen und hierzu eine Anpassung
in 2020 auf 100 % festgelegt.
Letztlich lassen sich die Festlegungen des Gemeinderates Volkesfeld vom
14.12.2017 auch wie folgt darstellen.
GRABART |
Gebühr lt. Kalkulation KDG 100 % |
KDG lt. Beschluss 14.12.2017 |
Gebühr lt. Satzung v. 17.01.2018 |
KDG ab 2020 |
Gebühr ab 2020 |
Erhöhung |
III. lfd. Nr. 1 Einzelreihengrab |
563 € |
60 % |
338 € |
80 % |
450 € |
+ 112 € |
III. lfd. Nr. 2 Urnenreihengrab |
493 € |
60 % |
296 € |
80 % |
394 € |
+ 98 € |
III. lfd. Nr. 4 Einzelwahlgrab |
563 € |
60 % |
338 € |
80 % |
450 € |
+ 112 € |
III. lfd. Nr. 5 Doppelwahlgrabstätte |
663 € |
60 % |
398 € |
80 % |
530 € |
+ 132 € |
AUSHEBEN
u. SCHLIEßEN DER GRÄBER |
Gebühr lt. Kalkulation KDG 100 % |
KDG lt. Beschluss 14.12.2017 |
Gebühr lt. Satzung v. 17.01.2018 |
KDG ab 2020 |
Gebühr ab 2020 |
|
Reihengrabstätte |
442 € |
80 % |
354 € |
100 % |
442 € |
+ 88 € |
Urnenreihen-und
Urnenwahlgrabstätten je Bestattung |
111 € |
80 % |
89 € |
100 % |
111 € |
+ 22 € |
Wahlgrabstätten je Bestattung |
442 € |
80 % |
354 € |
100 % |
442 € |
+ 88 € |