Beschluss:

Unter Hinweis auf den seinerzeitigen Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2017 beschließt der Gemeinderat, auf Basis der Gebührenkalkulation der Kommunalberatung RLP aus 2016,

die Grabnutzungsentgelte für die Grabarten

-       Einzelreihengrabstätten

-       Urnenreihengrabstätten

-       Einzelwahlgräber und

-       Doppelwahlgrab

auf einen Kostendeckungsgrad (KDG) von 80 % zu erhöhen.

 

Daneben beschließt der Gemeinderat, auf Basis der besagten Gebührenkalkulation die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber anzupassen und nunmehr einen Kostendeckungsgrad (KDG) von 100 % festzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die nach den vom-Hundertsätzen festgelegten Gebühren in die Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

Der Ortsgemeinderat Volkesfeld beschließt den Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Volkesfeld auf Basis dervorausgehend gefassten Beschlüsse. Gleichzeitig tritt die bisherige Friedhofsgebührensatzung vom 17.01.2018 außer Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die aktuelle Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Volkesfeld wurde vom Gemeinderat Volkesfeld in dessen Sitzung am 14.12.2017 beschlossen. Die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung erfolgte in der „Blick aktuell Mendig“ am 17.01.2018, wodurch die Satzung letztlich am 18.01.2018 in Kraft getreten ist. Eine Ausfertigung dieser aktuellen Satzung ist dieser Sitzungsvorlage als erste Anlage beigefügt.

Um einen Einblick in die Thematik zu erhalten, sind als zweite Anlage die ersten vier Seiten der damaligen Sitzungsvorlage beigefügt, die eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung enthält.

Auf Basis dieser Sitzungsvorlage fasste der Gemeinderat Volkesfeld sodann eine Reihe von Beschlüssen, die der heutigen Vorlage als dritte Anlage beigefügt sind.

Wichtig ist hierzu die Feststellung, dass der Gemeinderat  bei den Nutzungsentgelten für die Überlassung von verschiedenen Grabarten entsprechend der nachfolgenden Aufstellung einen Kostendeckungsgrad von 60 % festgelegt hat und daneben auch noch festlegte, die Gebühren zum 01.01.2020 auf 80 % anzupassen.

Hinsichtlich der Gebühren für das Ausheben u. Schließen der Gräber wurde für 2018 ein Kostendeckungsgrad von 80 % beschlossen und hierzu eine Anpassung in 2020 auf 100 % festgelegt.

 

Letztlich lassen sich die Festlegungen des Gemeinderates Volkesfeld vom 14.12.2017 auch wie folgt darstellen.

 

GRABART

Gebühr lt. Kalkulation

KDG 100 %

KDG lt. Beschluss

14.12.2017

Gebühr lt. Satzung v. 17.01.2018

 

KDG ab 2020

 

Gebühr ab 2020

 

Erhöhung

III. lfd. Nr. 1

Einzelreihengrab

 

563 €

 

60 %

 

338 €

 

80 %

 

450 €

 

+ 112 €

III. lfd. Nr. 2

Urnenreihengrab

 

493 €

 

60 %

 

296 €

 

80 %

 

394 €

 

+ 98 €

III. lfd. Nr. 4

Einzelwahlgrab

 

563 €

 

60 %

 

338 €

 

80 %

 

450 €

 

+ 112 €

III. lfd. Nr. 5

Doppelwahlgrabstätte

 

663 €

 

60 %

 

398 €

 

80 %

 

530 €

 

+ 132 €

AUSHEBEN u. SCHLIEßEN DER GRÄBER

Gebühr lt. Kalkulation

KDG 100 %

KDG lt. Beschluss

14.12.2017

Gebühr lt. Satzung v. 17.01.2018

 

KDG ab 2020

 

Gebühr ab 2020

 

 

Reihengrabstätte

 

442 €

 

80 %

 

354 €

 

100 %

 

442 €

 

+ 88 €

Urnenreihen-und Urnenwahlgrabstätten

je Bestattung

 

111 €

 

80 %

 

89 €

 

100 %

 

111 €

 

+ 22 €

Wahlgrabstätten

je Bestattung

 

442 €

 

80 %

 

354 €

 

100 %

 

442 €

 

+ 88 €