Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen (Buchungsstellen 111400.5238 = -750 Euro, 281400-5639= -3.500 Euro, 573101-524900= - 2.000 Euro und 551101-523100= -100 Euro) zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2020 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 2.415.020 EUR und bei den Aufwendungen mit 2.450.850 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 35.830 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 112.130 EUR) zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (4,16180 v. H. für das Jahr 2020) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 11.12.2019 gefasst.

Durch die Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand von rd. 65.740 EUR.

 

An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen die energetische Sanierung des (Neuveranschlagung), ein neuer Handlauf im Treppenhaus, die Erneuerung des Klemmschutzes an den Türen, die Sanierung des Fußbodens im Obergeschoss (Neuveranschlagung) und Teambuildingmaßnahmen im Bereich des Kindergartens eingestellt. Des Weiteren ist ein Ansatz für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen (Neuveranschlagung), ein vorsorglicher Ansatz für die Gestaltung der Kirmes und Kinderaktionen sowie ein vorsorglicher Ansatz für die Sanierung des Hasenbrunnens durch die Ehrenamtsgruppe im Haushaltsplan berücksichtig.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 2.237.430 EUR und Auszahlungen von 2.211.150 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo von 26.280 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 56.310 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2020 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden (Saldo ordentliche Ein- und Auszahlungen abzgl. Tilgungsleistungen).

 

Investitionen sind in Höhe von 3.054.500 EUR eingestellt, insbesondere der Grunderwerb, die Kosten zur Herstellung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Kosten zum Straßenbau im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“, der Ausbau der Tanzbergstraße (Neuveranschlagung) und der Bedarf für den Ankauf eines Grundstücks einschließlich der Grunderwerbsteuer und Notargebühren für seniorengerechtes Wohnen.

 

Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus  Beiträgen, Grundstücks-veräußerungen und Grabnutzungsentgelten in Höhe von 649.370 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt voraussichtlich ein investiver Fehlbetrag von 2.405.130 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan berücksichtigt. Der positive Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 26.280 EUR abzgl. der Tilgungsleistungen von 56.310 EUR wird durch die Abnahme der Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 30.030 EUR gedeckt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.