Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt für zukünftige gemeinsame Maßnahmen mit der Verbandsgemeinde oder den Werken die Ausschreibung von Bauleistungen mit dem Eigenbetrieb Wasser und Abwasser der Verbandsgemeinde Mendig unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten durchzuführen und zu vergeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Bei der Planung von Baumaßnahmen innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig, wird durch den Eigenbetrieb und die Bauverwaltung stets geprüft, ob eine Mitverlegung, eine Sanierung oder eine Auswechselung von Ver- und Entsorgungsleitungen notwendig und sinnvoll ist und Synergieeffekte nutzbar sind.

 

Gemeinsam mit der Bauverwaltung erfolgen dann die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit getrennten Losen und die anschließende Ausschreibung.

 

Um die Gesamtkosten durch eine gemeinsame Baumaßnahme senken zu können, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll,  diese unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuschreiben und zu vergeben. Durch diese Vorgehensweise kann der jeweilige Bieter einzelne Leistungspositionen (z.B. Verkehrssicherung) aufteilen und muss diese nicht für jedes Los einzeln ansetzen.

Ein weiterer positiver Aspekt der gesamtwirtschaftlichen Vergabe ist, dass der erhöhte Aufwand zur zeitlichen und räumlichen Koordinierung verschieder Baufirmen innerhalb des Baufeldes entfällt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen die schwierige Suche nach einem Verursacher des Mangels in der Regel entfällt.

 

Bislang musste für jede Baumaßnahme ein separater Beschluss zur gesamtwirtschaftlichen Vergabe gefasst werden. Dies soll durch die Fassung eines Grundsatzbeschlusses zukünftig verstetigt werden.

 

Damit dies möglich ist, müssen auch die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen.

 

Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Mendig hat den Grundsatzbeschluss zur gesamtwirtschaftlichen Vergabe in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen.