Beschluss:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2016
Der Gemeinderat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Gemeinde Rieden zum 31.12.2016 festzustellen und das
Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen und
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem
Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2016 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Jochen Marx und
Joachim Plitzko
Den Vorsitz übernimmt
Theo Rausch
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Rieden wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff)
vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 71.189,47 EUR ab und verbessert sich damit um
87.960,53 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 159.150,00
EUR (inkl. der Zuführung in den Sonderposten aus dem kommunalen
Finanzausgleich) ausgewiesen war. Dies ist insb. Darauf zurückzuführen, dass
Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden nicht durchgeführt
wurden (u. a. energetische Sanierung Kindergarten, Heizungsanlage Sportplatz
und Sanierung der Treppe auf dem Friedhof), das Dorferneuerungskonzept nicht
umgesetzt wurde und der Bewirtschaftungsaufwand beim Infrastrukturvermögen
einschl. der Strombezugskosten für die Straßenbeleuchtung geringer ausgefallen
ist als geplant. Dagegen stehen u. a. Mehrerträge aus der Gewerbesteuer sowie
Erträge aus der Veräußerung eines Grundstücks im Bereich Kuckucksberg.
Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 99.646,67 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 69.394,13 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Überschuss von 2.536,50 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
32.789,04 EUR entstand.
Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde
entsprechend.
Die Haushaltssatzung 2016 sah die Aufnahme eines Investitionskredites i.
H. v. 67.700,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte
keine Übertragung.
Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 1.049.567,95 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2016 in seiner
Sitzung am 16.12.2019 geprüft und einstimmig empfohlen, den
Beschlussvorschlägen wie formuliert zuzustimmen.