Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2016

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss der Gemeinde Rieden zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen und
  2. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

2.    Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2016 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

Jochen Marx und Joachim Plitzko

Den Vorsitz übernimmt Theo Rausch

 

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 71.189,47 EUR ab und verbessert sich damit um 87.960,53 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 159.150,00 EUR (inkl. der Zuführung in den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen war. Dies ist insb. Darauf zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden nicht durchgeführt wurden (u. a. energetische Sanierung Kindergarten, Heizungsanlage Sportplatz und Sanierung der Treppe auf dem Friedhof), das Dorferneuerungskonzept nicht umgesetzt wurde und der Bewirtschaftungsaufwand beim Infrastrukturvermögen einschl. der Strombezugskosten für die Straßenbeleuchtung geringer ausgefallen ist als geplant. Dagegen stehen u. a. Mehrerträge aus der Gewerbesteuer sowie Erträge aus der Veräußerung eines Grundstücks im Bereich Kuckucksberg.

 

Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 99.646,67 EUR aus, wovon

a)      ein Fehlbetrag von 69.394,13 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Überschuss von 2.536,50 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie

c)       ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 32.789,04 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.

 

Die Haushaltssatzung 2016 sah die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 67.700,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung.

 

Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 1.049.567,95 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2016 in seiner Sitzung am 16.12.2019 geprüft und einstimmig empfohlen, den Beschlussvorschlägen wie formuliert zuzustimmen.