Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Bisher war für die Aufnahme eines Darlehens ein Beschluss vom Gemeinderat erforderlich. In der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Thür vom 05.09.2019 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Gemeinderat auf den Ortsbürgermeister übertragen wird.

 

Durch die Entscheidung von Herrn Ortsbürgermeister Hilger erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens zum 19.12.2019 zu nachstehenden Konditionen:

 

 

Neuaufnahme i.H.v. 130.000 EUR

 

Darlehensgeber: DZ HYP (in Zusammenarbeit mit der Volksbank RheinAhrEifel eG)

Laufzeit: bis 30.09.2048

Zinssatz: 1,070 %             Tilgungssatz: 3,00 %

Auszahlungskurs: 100%