Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Bisher war für die Aufnahme eines Darlehens ein Beschluss vom Stadtrat erforderlich. In der Hauptsatzung der Stadt Mendig vom 27.08.2019 ist in § 5 Nr. 4 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Stadtrat auf den Stadtbürgermeister übertragen wird.

 

Durch die Entscheidung von Herrn Stadtbürgermeister Ammel erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens zum 19.12.2019 zu nachstehenden Konditionen:

 

 

Neuaufnahme i.H.v. 450.000 EUR

 

Darlehensgeber: DZ HYP (in Zusammenarbeit mit der Volksbank RheinAhrEifel eG)

Laufzeit: bis 30.09.2029

Zinssatz: 0,620 %             Tilgungssatz: 3,00 %

Auszahlungskurs: 100%