Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt, keinen der eingereichten Vorschläge in der Haushaltssatzung und
dem Haushaltsplan 2020 mit seinen
Anlagen zu berücksichtigen.
Der Vorschlag bzgl.
der Anschaffung eines Wildkrautbesens für den Bauhof soll in einen Gesamtplan
„Prüfung Fuhrpark Bauhof“ einfließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist
ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur
Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt
zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner
Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die
Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der
Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte in der Mendiger Zeitung vom 18.12.2019. Die Frist zur
Einreichung von Vorschlägen begann am 02.01.2020, 8.00 Uhr und endete am
15.01.2020, 16.00 Uhr.
Vorgebrachte Einwohnervorschläge werden dem Stadtrat in anonymisierter
Form zur Beratung vorgelegt.
Es wurde folgender Vorschlag eingereicht:
„Die Beratungen zum Haushalt der Stadt Mendig stehen an, damit werden im
HH Plan Zeichen für die Zukunft gesetzt und notwendige Investitionen getätigt.
Die Stadt Mendig soll lebens- und liebenswerter für unsere BürgerInnen der
Stadt werden und auch weiterentwickelt werden.
Dies ist in vielen Bereichen sichtbar. Daher möchte ich auf diesem Wege
Ihre Aufmerksamkeit auf einen Bereich legen, der mir als Bürger sehr am Herzen
liegt. Es handelt sich um unseren Friedhof, dessen Wege und die öffentlichen
Wege im Bereich der Stadt.
Hier haben unsere städtischen Mitarbeiter einen erheblichen Anteil an dem
sauberen Erscheinungsbild unserer Stadt. Dazu gehört allerdings auch, dass der
Rat, wie immer in der Vergangenheit sichtbar, die erforderlichen
Voraussetzungen dazu geschaffen hat. Stets wurden die dazu notwendigen
Arbeitsmittel angeschafft, ergänzt oder ausgetauscht.
Deshalb bitte ich Sie, einer meines Erachtens für sehr notwendig
gehaltene Anschaffung die Voraussetzung im Haushaltsplan zu schaffen.
Es handelt sich um einen Wildkrautbesen. Dieser versetzt die städtischen
Arbeiter in die Lage, unter anderem Arbeitskräfte einzusparen, Zeit für weitere
Aufgaben zu gewinnen und nicht zuletzt die Umwelt dadurch nachhaltig zu
schonen, indem Herbizide/Pestizide überflüssig werden, da diese Maschine rein
mechanisch arbeitet.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 12.000 – 15.000 €. Als Deckungsvorschlag
könnte die konservativ angesetzte Gewerbesteuereinnahme im HH Plan 2020 um
diesen Betrag angehoben werden.
Wie mir bekannt ist, haben bereits andere Kommunen, solch eine Maschine,
nicht ohne Grund, in ihren Bauhöfen im Einsatz.
Auch hat Mitte diesen Jahres hat eine Vorführung dieser Maschine
stattgefunden, an dieser Vorführung haben wohl auch Vertreter der Stadt und des
städtischen Bauhofes teilgenommen. Das Ergebnis soll beeindruckend gewesen
sein.
Allerdings hat man sich vor den Kosten gescheut. Ich denke aber, mit
gutem Werkzeug kann man gut arbeiten, zumal dies eine weitere Verbesserung der
Ausstattung unseres Bauhofs darstellt.
Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, dies in den Fraktionen zu
diskutieren, um zu dem Beschluss zu kommen, dies ist notwendig und trotz der
angespannten Haushaltslage eine arbeitserleichternde Ergänzung der
Arbeitsmittel. Daher bitte ich Sie, die dazu notwendigen finanziellen Mittel
für die Anschaffung, im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2020 einzuplanen.“