Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, keinen der eingereichten Vorschläge in der Haushaltssatzung und dem  Haushaltsplan 2020 mit seinen Anlagen zu berücksichtigen.

 

Der Vorschlag bzgl. der Anschaffung eines Wildkrautbesens für den Bauhof soll in einen Gesamtplan „Prüfung Fuhrpark Bauhof“ einfließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte in der Mendiger Zeitung vom 18.12.2019. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 02.01.2020, 8.00 Uhr und endete am 15.01.2020, 16.00 Uhr.

 

Vorgebrachte Einwohnervorschläge werden dem Stadtrat in anonymisierter Form zur Beratung vorgelegt.

 

Es wurde folgender Vorschlag eingereicht:

 

„Die Beratungen zum Haushalt der Stadt Mendig stehen an, damit werden im HH Plan Zeichen für die Zukunft gesetzt und notwendige Investitionen getätigt. Die Stadt Mendig soll lebens- und liebenswerter für unsere BürgerInnen der Stadt werden und auch weiterentwickelt werden.

 

Dies ist in vielen Bereichen sichtbar. Daher möchte ich auf diesem Wege Ihre Aufmerksamkeit auf einen Bereich legen, der mir als Bürger sehr am Herzen liegt. Es handelt sich um unseren Friedhof, dessen Wege und die öffentlichen Wege im Bereich der Stadt.

 

Hier haben unsere städtischen Mitarbeiter einen erheblichen Anteil an dem sauberen Erscheinungsbild unserer Stadt. Dazu gehört allerdings auch, dass der Rat, wie immer in der Vergangenheit sichtbar, die erforderlichen Voraussetzungen dazu geschaffen hat. Stets wurden die dazu notwendigen Arbeitsmittel angeschafft, ergänzt oder ausgetauscht.

 

Deshalb bitte ich Sie, einer meines Erachtens für sehr notwendig gehaltene Anschaffung die Voraussetzung im Haushaltsplan zu schaffen.

 

Es handelt sich um einen Wildkrautbesen. Dieser versetzt die städtischen Arbeiter in die Lage, unter anderem Arbeitskräfte einzusparen, Zeit für weitere Aufgaben zu gewinnen und nicht zuletzt die Umwelt dadurch nachhaltig zu schonen, indem Herbizide/Pestizide überflüssig werden, da diese Maschine rein mechanisch arbeitet.

 

Die Kosten belaufen sich auf ca. 12.000 – 15.000 €. Als Deckungsvorschlag könnte die konservativ angesetzte Gewerbesteuereinnahme im HH Plan 2020 um diesen Betrag angehoben werden.

 

Wie mir bekannt ist, haben bereits andere Kommunen, solch eine Maschine, nicht ohne Grund, in ihren Bauhöfen im Einsatz.

 

Auch hat Mitte diesen Jahres hat eine Vorführung dieser Maschine stattgefunden, an dieser Vorführung haben wohl auch Vertreter der Stadt und des städtischen Bauhofes teilgenommen. Das Ergebnis soll beeindruckend gewesen sein.

 

Allerdings hat man sich vor den Kosten gescheut. Ich denke aber, mit gutem Werkzeug kann man gut arbeiten, zumal dies eine weitere Verbesserung der Ausstattung unseres Bauhofs darstellt.

 

Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, dies in den Fraktionen zu diskutieren, um zu dem Beschluss zu kommen, dies ist notwendig und trotz der angespannten Haushaltslage eine arbeitserleichternde Ergänzung der Arbeitsmittel. Daher bitte ich Sie, die dazu notwendigen finanziellen Mittel für die Anschaffung, im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2020 einzuplanen.“