Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2020.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
19 |
Ablehnung |
5 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 15.302.230 EUR und bei den Aufwendungen mit 15.474.420 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 172.190 EUR (Vorjahr -1.048.080 EUR).
Die Veränderungen zur Vorjahresplanung ergeben sich u. a. aufgrund der
folgenden Positionen:
- erhöhte Personalaufwendungen um 172.740 EUR (Vorjahr 3.224.930
EUR)
- reduzierte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für
die Unterhaltung und Bewirtschaftung) um 35.750 EUR (betrifft diverse
Positionen; Ansatz Vorjahr = 1.596.020 EUR),
- höhere Aufwendungen für Zuwendungen und Umlagen (Vorteilsausgleich
zugunsten dem Zweckverband Konversion, und Kreisumlage) von rd. 72.710
EUR; demgegenüber steht eine
Reduzierung der Verbandsgemeindeumlage und der Gewerbesteuerumlage von rd.
178.560 EUR (die Umlage an den Zweckverband Konversion fällt in 2020 und
Folgejahren nicht an; die Verbandsmitglieder erhalten eine Zahlung vom
Zweckverband),
- geringere Erträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (rd.
58.700 EUR; im Vorjahr war u. a. ein Ansatz für eine Kostenerstattung des
Bistums berücksichtigt)
- höhere Erträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der
Umsatzsteuer und dem Familienleistungsausgleich lt. der Oktoberschätzung
2019 (301.270 EUR),
- höhere Zuweisungen des Kreises zu den ungedeckten Personalkosten
und höhere Zuweisungen/Zuschüsse des Landes (u. a. für die Sanierung des
Wirtschaftsweges am Elisabethbrunnen),
- höhere Gewerbesteuererträge
(von 3,05 Mio. EUR auf 3,15 Mio. EUR) sowie Grundsteuererträge (26.000
EUR).
Die Nettobelastung bei den
Abschreibungen/Auflösungen beträgt 485.510 EUR.
Der Finanzhaushalt schließt in den Gesamtein- und –
auszahlungen mit 20.639.730 EUR ab.
Bei den ordentlichen Einzahlungen mit 14.221.680 EUR und den ordentlichen Auszahlungen mit 13.732.120 EUR ergibt sich
ein positiver Saldo von 489.560 EUR.
Investitionen wurden in Gesamthöhe von 6.181.140 EUR berücksichtigt u.a. für das neue Lichtkonzept Lavakeller sowie für die restl. Kosten für die Neubauten in der
Vulkanstraße. Weiterhin ist der Bau der
Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, die
Restkosten für den Ausbau eines Teilstückes in der Jahnstraße und der Ausbau
der Straße „Teichwiese“, Kosten für den Umbau des Hospitalplatzes, der Anteil
der Stadt am Ausbau der K 55 am Hochkreuz, die Kosten für die Anlegung von
Parkplätzen in der Heidenstockstraße, Kosten für die Modernisierung der
Heizungsanlage im Haus am Lindenbaum, Abbruchkosten für das Gebäude in der
Teichwiese 2, der Bau eines P&R-Parkplatzes mit Buswendeschleife, die
Erneuerung der Dacheindeckung und der sanitären Anlagen im Kindergarten St.
Genovefa und die Erneuerung der Abluftanlage in den Ratsstuben sowie der Einbau
eines Treppenlifts berücksichtigt.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten
oder beantragten Investitionszuwendungen u. a. aus Beiträgen und Einzahlungen
aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 3.839.340 EUR über die Aufnahme eines ISB-Darlehens i. H. v. 641.200 EUR und die
Aufnahme eines Investitionskredits von 1.700.600 EUR. Die
Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr 2020 betragen insgesamt 726.470 EUR.
Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2020 keine
Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 69,86 EUR über
dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die
Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 308.320 EUR. Den Berechnungen
für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den
Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom Oktober
2019 zu Grunde.
Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September
2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die
Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im
Haushaltsplan 2020 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan
ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.
Eine Vorberatung des Haushaltsplans 2020 samt Stellenplan erfolgte in der
Sitzung des Hauptausschusses am 10.12.2019.
Der Hauptausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, dem Haushaltsplan 2020 unter Einarbeitung
der besprochenen Änderungen zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung
2020 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten Vorschläge der
Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.
Der Beschluss wurde einstimmig
bei 2 Enthaltungen gefasst.
Über die Vorschläge
der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.