Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Rieden „Ferienpark Stausee Rieden, 3. Änderung“ vom 30.06.2005 teilweise aufzuheben. Von der Aufhebung betroffen ist das auf dem nachstehenden Ausschnitt aus dem Bebauungsplan mit einer schwarzen Linie umgrenzte Gebiet zwischen der Waldseestraße und der südlichen bzw. südwestlichen Grenze des Plangebietes.

 

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: BBPl. 100 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Sachverhalt:

Auf die Beratungen anlässlich der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2019 wird Bezug genommen.