Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I
S. 3634), den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Rieden „Ferienpark Stausee Rieden,
3. Änderung“ vom 30.06.2005 teilweise aufzuheben. Von der Aufhebung betroffen
ist das auf dem nachstehenden Ausschnitt aus dem Bebauungsplan mit einer
schwarzen Linie umgrenzte Gebiet zwischen der Waldseestraße und der südlichen
bzw. südwestlichen Grenze des Plangebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Auf die Beratungen
anlässlich der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2019 wird Bezug genommen.