Sitzung: 16.12.2019 Rechnungsprüfungsausschuss Rieden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/016/2018
Beschluss:
1. Der
Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO die
Wahlen in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Tobias Hackenbruch zum
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
3 |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Theo Rausch zum
stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Rieden hat in seiner konstituierenden Sitzung gem. § 110
Abs. 1 Satz 2 GemO einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Grundsätzlich führt
der Ortsbürgermeister in jedem Ausschuss den Vorsitz. Als einzige ausdrückliche
Ausnahme von den Vorschriften der §§ 44 ff GemO sieht § 110 Abs. 1 Satz 3 GemO
für den Rechnungsprüfungsausschuss die Wahl eines einen Vorsitzenden vor.
Dieser muss Ratsmitglied sein. Um im Verhinderungsfall eine Vertretung zu
gewährleisten, ist weiterhin ein stellvertretender Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.