Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO die Wahlen in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Tobias Hackenbruch zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

3

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Herrn Theo Rausch zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeinderat Rieden hat in seiner konstituierenden Sitzung gem. § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Grundsätzlich führt der Ortsbürgermeister in jedem Ausschuss den Vorsitz. Als einzige ausdrückliche Ausnahme von den Vorschriften der §§ 44 ff GemO sieht § 110 Abs. 1 Satz 3 GemO für den Rechnungsprüfungsausschuss die Wahl eines einen Vorsitzenden vor. Dieser muss Ratsmitglied sein. Um im Verhinderungsfall eine Vertretung zu gewährleisten, ist weiterhin ein stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen.