Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Nachtragsauftrag in Höhe von 13.701,99 € an
die Fa. Schumacher, Mendig, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Vor Beginn der Arbeiten zur Sanierung der Dacheindeckung am Wohnhaus
Blumenstraße 12 wurde die Dachfläche noch einmal auf bereits vorhandene Wärmedämmung
untersucht. Bei Mehrfamilienwohnhäusern hat der Eigentümer die Verpflichtung
bei größeren Sanierungsmaßnahmen an einem Bauteil den Mindestwärmeschutz nach
Energieeinsparverordnung herzustellen. Vor Erstellung des
Leistungsverzeichnisses wurden einsehbare Bereiche des Daches überprüft. Hier
war eine Dämmung zwischen den Sparren eingebaut. Bei den Untersuchungen mittels
Probelöchern vom Gerüst aus wurde festgestellt, dass große Teile des Daches
völlig ungedämmt sind. Die Verwaltung hat daraufhin eine Berechnung der
Mindestdämmstärke vornehmen lassen und ein Nachtragsangebot des beauftragten
Unternehmers angefordert. Zu den bereits beauftragten Arbeiten muss eine 12 cm
dicke Dämmung über die komplette Fläche aufgebracht werden. Dies führt zu
Mehrkosten in Höhe von 13.701,99
€ Brutto.
Als Vermieter ist man durch die EnEV dazu angehalten diese Maßnahmen
durchzuführen. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet.