Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Nachtragsauftrag in Höhe von 13.701,99 € an die Fa. Schumacher, Mendig, zu vergeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Vor Beginn der Arbeiten zur Sanierung der Dacheindeckung am Wohnhaus Blumenstraße 12 wurde die Dachfläche noch einmal auf bereits vorhandene Wärmedämmung untersucht. Bei Mehrfamilienwohnhäusern hat der Eigentümer die Verpflichtung bei größeren Sanierungsmaßnahmen an einem Bauteil den Mindestwärmeschutz nach Energieeinsparverordnung herzustellen. Vor Erstellung des Leistungsverzeichnisses wurden einsehbare Bereiche des Daches überprüft. Hier war eine Dämmung zwischen den Sparren eingebaut. Bei den Untersuchungen mittels Probelöchern vom Gerüst aus wurde festgestellt, dass große Teile des Daches völlig ungedämmt sind. Die Verwaltung hat daraufhin eine Berechnung der Mindestdämmstärke vornehmen lassen und ein Nachtragsangebot des beauftragten Unternehmers angefordert. Zu den bereits beauftragten Arbeiten muss eine 12 cm dicke Dämmung über die komplette Fläche aufgebracht werden. Dies führt zu Mehrkosten in Höhe von 13.701,99 € Brutto.

Als Vermieter ist man durch die EnEV dazu angehalten diese Maßnahmen durchzuführen. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet.