Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rieden zum 31.12.2016 festzustellen,
  2. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff.) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 71.189,47 EUR ab und verbessert sich damit um 87.960,53 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 159.150,0 EUR (inkl. der Zuführung in den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen war. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden nicht durchgeführt wurden (u. a. energetische Sanierung Kindergarten, Heizungsanlage Sportplatz und Sanierung der Treppe auf dem Friedhof), das Dorferneuerungskonzept nicht umgesetzt wurde und der Bewirtschaftungsaufwand beim Infrastrukturvermögen einschl. der Strombezugskosten für die Straßenbeleuchtung geringer ausgefallen ist als geplant. Dagegen stehen u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer sowie Erträge aus der Veräußerung eines Grundstücks im Bereich Kuckucksberg.

 

Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 99.646,67 EUR aus, wovon

 

a)      ein Fehlbetrag von 69.394,13 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Überschuss von 2.536,50 EUR auf die Investitionstätigkeit entfällt, sowie

c)       ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 32.789,04 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.

 

Die Haushaltssatzung 2016 sah die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 67.700,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung.

 

Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung auf 1.049.567,95 EUR.