Sitzung: 16.12.2019 Rechnungsprüfungsausschuss Rieden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/058/2019
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat:
- den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rieden zum 31.12.2016 festzustellen,
- dem Ortsbürgermeister,
dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren
für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2016 zu erteilen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Gemeinde Rieden wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff.) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
71.189,47 EUR ab und verbessert sich damit um 87.960,53 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 159.150,0 EUR (inkl. der Zuführung in
den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen war. Dies ist
insbesondere darauf zurückzuführen, dass Unterhaltungsmaßnahmen an den
gemeindeeigenen Gebäuden nicht durchgeführt wurden (u. a. energetische
Sanierung Kindergarten, Heizungsanlage Sportplatz und Sanierung der Treppe auf
dem Friedhof), das Dorferneuerungskonzept nicht umgesetzt wurde und der
Bewirtschaftungsaufwand beim Infrastrukturvermögen einschl. der
Strombezugskosten für die Straßenbeleuchtung geringer ausgefallen ist als
geplant. Dagegen stehen u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer sowie Erträge
aus der Veräußerung eines Grundstücks im Bereich Kuckucksberg.
Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 99.646,67 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 69.394,13 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Überschuss von 2.536,50 EUR auf die Investitionstätigkeit entfällt, sowie
c)
ein
Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
32.789,04 EUR entstand.
Der Fehlbetrag erhöht die Verbindlichkeit
gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.
Die Haushaltssatzung 2016 sah die Aufnahme
eines Investitionskredites i. H. v. 67.700,00 EUR vor. Aus der
Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte keine Übertragung.
Das Eigenkapital
reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung auf
1.049.567,95 EUR.