Nachrichtlich:
Die Mitglieder des Hauptausschusses haben sich dafür ausgesprochen, dass
im Jahr 2020 mit der Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes begonnen wird
und dieses auch in den Folgejahren weitergeführt wird. Hierfür soll ein
Stadtplaner der Uni Kaiserslautern gewonnen werden.
Folgende Änderungen werden im Haushaltsplan
berücksichtigt:
1. Der Ansatz von 7.000 EUR für 2 neue Ortseingangsschilder wird
gestrichen.
2. Der vorsorgliche Ansatz für die Unterbringung von Hausbewohnern i. H.
v. 5.000 EUR wird gestrichen.
3. Die Sanierung des Gebäudes „Haus am Lindenbaum“ erfolgt in Raten,
sodass die in 2020 geplante Erneuerung der Heizung investiv gebucht wird.
4. Die Sanierung des Kindergartens St. Genovefa erfolgt in Raten, sodass
die in 2020 geplante Erneuerung der Dacheindeckung sowie die Sanierung der
sanitären Anlagen bei den Investitionen berücksichtigt wird. Die Zuweisung des
Bistums i. H. v. 124.000 EUR wird als Sonderposten berücksichtigt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Haushaltsplan 2020 unter
Einarbeitung der besprochenen Änderungen zuzustimmen und den Erlass der
Haushaltssatzung 2020 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten
Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
8 |
Ablehnung |
2 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 15.304.730 EUR und bei den Aufwendungen mit 15.605.420 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 300.690 EUR (Vorjahr -1.048.080 EUR).
Die Veränderungen zur Vorjahresplanung ergeben sich u. a. aufgrund der
folgenden Positionen:
- erhöhte Personalaufwendungen um 172.740 EUR (Vorjahr 3.224.930
EUR)
- reduzierte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für
die Unterhaltung und Bewirtschaftung) um 35.750 EUR (betrifft diverse
Positionen; Ansatz Vorjahr = 1.596.020 EUR),
- höhere Aufwendungen für Zuwendungen und Umlagen (Vorteilsausgleich
zugunsten dem Zweckverband Konversion, und Kreisumlage) von rd. 72.710
EUR; demgegenüber steht eine
Reduzierung der Verbandsgemeindeumlage und der Gewerbesteuerumlage von rd.
178.560 EUR (die Umlage an den Zweckverband Konversion fällt in 2020 und
Folgejahren nicht an; die Verbandsmitglieder erhalten eine Zahlung vom Zweckverband),
- geringere Erträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (rd.
58.700 EUR; im Vorjahr war u. a. ein Ansatz für eine Kostenerstattung des
Bistums berücksichtigt)
- höhere Erträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der
Umsatzsteuer und dem Familienleistungsausgleich lt. der Oktoberschätzung
2019 (301.270 EUR),
- höhere Zuweisungen des Kreises zu den ungedeckten Personalkosten
und höhere Zuweisungen/Zuschüsse des Landes (u. a. für die Sanierung des
Wirtschaftsweges am Elisabethbrunnen),
- höhere Gewerbesteuererträge
(von 3,05 Mio. EUR auf 3,15 Mio. EUR) sowie Grundsteuererträge (26.000
EUR).
Die Nettobelastung bei den
Abschreibungen/Auflösungen beträgt 485.510 EUR.
Der Finanzhaushalt schließt in den Gesamtein- und –
auszahlungen mit 20.365.260 EUR ab.
Bei den ordentlichen Einzahlungen mit 13.927.710 EUR und den ordentlichen Auszahlungen mit 13.566.650 EUR ergibt sich
ein positiver Saldo von 361.060 EUR.
Investitionen wurden in Gesamthöhe von 6.072.140 EUR berücksichtigt u.a. für das neue
Lichtkonzept Lavakeller sowie für die restl. Kosten für die Neubauten in der
Vulkanstraße. Weiterhin ist der Bau der
Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, die
Restkosten für den Ausbau eines Teilstückes in der Jahnstraße und der Ausbau
der Straße „Teichwiese“, Kosten für den Umbau des Hospitalplatzes, der Anteil
der Stadt am Ausbau der K 55 am Hochkreuz, die Kosten für die Anlegung von
Parkplätzen in der Heidenstockstraße, Modernisierungsmaßnahmen
im Haus am Lindenbaum, Abbruchkosten für das Gebäude in der Teichwiese 2 und
der Bau eines P&R-Parkplatzes mit Buswendeschleife berücksichtigt.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten
oder beantragten Investitionszuwendungen aus Beiträgen und Einzahlungen aus
Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 3.841.840,00 EUR über die Aufnahme eines ISB-Darlehens i. H. v. 800.000 EUR und die
Aufnahme eines Investitionskredits von 1.589.100. Rund 1,5 Mio.
EUR fließen in den Folgejahren durch den Verkauf von Baugrundstücken zurück.
Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr 2020 betragen insgesamt 726.470 EUR.
Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2020 keine
Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 69,86 EUR über
dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die
Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 308.320 EUR. Den Berechnungen
für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen
nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom Oktober 2019 zu Grunde.
Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September
2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die
Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im
Haushaltsplan 2020 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan
ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan wird zur Stadtratssitzung nachgereicht.