Sitzung: 11.12.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/129/2019
Der Vorsitzende teilt mit, dass in
§ 5 der Haushaltssatzung unter Nr. 1 die Kreditaufnahme für Investitionen +
Investitionsförderungsmaßnahmen für den Betriebszweig Wasserwerk auf 590.000
Euro abgeändert wird.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2020 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der
Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2020.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
20 |
Ablehnung |
5 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach dem Grundsatzbeschluss zur Verbandsgemeindeumlage vom 14.12.2011
ist eine jährliche Variable zur Umlagesenkung zu berücksichtigen. Die jährliche
Variable soll so ermittelt werden, dass eine geringe „freie Finanzspitze“
verbleibt. Ergebnis- und Finanzhaushalt sind auszugleichen; eine
Neuverschuldung ist grds. zu vermeiden.
Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen kann trotz Einsatz von
bestehenden Finanzmitteln i.H.v. 1,1 Mio. Euro für die Haushaltsplanung 2020
der Verbandsgemeinde Mendig keine Umlagesenkung realisiert werden.
Um eine Entlastung der umlagepflichtigen Ortsgemeinden herbeizuführen,
müsste die Aufnahme eines Investitionskredites erfolgen. Dies bedeutet, dass in
diesem Falle dem Grundsatzbeschluss nicht Folge geleistet werden kann und ein
unausgeglichener Haushalt in Kauf zu nehmen ist. Gleichzeitig wird der Haushalt
der Verbandsgemeinde in künftigen Jahren mit einem entsprechenden
Schuldendienst belastet.
Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf wurde, um eine größtmögliche
Entlastung der umlagepflichtigen Ortsgemeinden herbeizuführen, entgegen dem
o.g. Grundsatzbeschluss eine Kreditaufnahme i. H. v. 706.740 EUR im Haushaltsplan
der Verbandsgemeinde berücksichtigt. So kann für die Ortsgemeinden eine
maximale Umlagesenkung erfolgen (4,161980 v. H., entspricht 552.238,89 EUR).
Hierdurch nimmt die Verbandsgemeinde einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt
sowie eine negative freie Finanzspitze in Kauf.
Die Kreditaufnahme ist durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Durch
den Ausweis der negativen freien Finanzspitze wird die Aufsichtsbehörde den
Investitionskredit nur unter der Auflage der VV 4.1.3 zu § 103 GemO genehmigen.
Für den berücksichtigten Betrag von 706.740 EUR treffen die Ausnahmetatbestände
der VV nach unserer Auffassung zu, so dass hierfür keine Beanstandung erfolgen
dürfte.
Der Haushaltsplan 2020 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 8.750.830 EUR und bei den Aufwendungen mit 9.642.660 EUR
ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 891.830 EUR ausgewiesen.
Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen
Einzahlungen mit 8.290.080 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 8.667.660
EUR ab. Es ergibt sich ein negativer Saldo von 377.580 EUR. Investitionen in
Gesamthöhe von 2.346.320 EUR wurden entsprechend den Beratungen im
Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die
Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude, Maßnahmen des
Hochwasserschutzes sowie Grunderwerb in den Thürer Wiesen und den Banner Wiesen
Kruft berücksichtigt.
Da der Saldo
der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen negativ
ist
(-377.580 EUR), kann darüber keine Deckung der Tilgungsleistungen i. H. v.
294.920 EUR erfolgen. Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2020 nicht
ausgewiesen werden.
Der negative Saldo der Investitionsein- und –auszahlungen i. H. v.
1.134.240 EUR wird i. H. v. 706.740 EUR über die Aufnahme eines
Investitionskredites gedeckt.
Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2020 auf
4.416.174,36 EUR.
Um die Ortsgemeinden und die Stadt zu entlasten, wurde die
Verbandsgemeindeumlage deutlich reduziert. Statt dem Basis-Umlagesatz von 38,5
v. H. zzgl. der Umlage der kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU,
Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) mit einem Umlagesatz von 0,192526 v.H. wird eine
Verbandsgemeindeumlage von lediglich 34,530546 v. H. erhoben.
Aus den Vorjahren stehen, nach Berücksichtigung der Finanzierung der im
Haushaltsplan 2020 veranschlagten Auszahlungen und zu finanzierenden
Übertragungen 2018/2019 nach Abzug der „allgemeinen Rücklage“ und zukünftig zu
erwartenden Investitionen, Finanzmittel mit rd. 1.100.000 EUR zur Verfügung,
die vollständig in die Umlageberechnung eingebracht werden.
Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte variable Umlagebestandteil zur
Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %, da keine Altfehlbeträge zur
Bewirtschaftung anstehen.
Der Umlagesatz von 34,530546 v. H. stellt eine Senkung im Vergleich zum
Basis-Satz zzgl. der Sozialhilfeumlage um 4,161980 v. H. dar (entspricht v. H.
552.238,89 EUR).
Die Umlagesenkung ist auch die Hauptursache für den unausgeglichenen
Haushalt und die Schuldenaufnahme der VG, die damit ein Zeichen zur Entlastung
der ihr angeschlossenen Kommunen setzt.
Die
Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 4.581.737 EUR. Die
Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.380.448 EUR.
Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem
01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar
zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf
durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der
Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die
Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von
Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 27.11.2019; die Frist zur Einreichung
von Vorschlägen endet am 11.12.2019 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor
Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.
Der
Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
21.11.2019 vorberaten und bei einer Gegenstimme dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Die Änderungswünsche des Haupt- und Finanzausschusses wurden in den
Haushaltsplan eingearbeitet.
Im Übrigen wird auf den
vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt
beraten und beschlossen.