Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Vorsitzende teilt mit, dass  in § 5 der Haushaltssatzung unter Nr. 1 die Kreditaufnahme für Investitionen + Investitionsförderungsmaßnahmen für den Betriebszweig Wasserwerk auf 590.000 Euro abgeändert wird.

 

 

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2020.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

20

Ablehnung

5

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Nach dem Grundsatzbeschluss zur Verbandsgemeindeumlage vom 14.12.2011 ist eine jährliche Variable zur Umlagesenkung zu berücksichtigen. Die jährliche Variable soll so ermittelt werden, dass eine geringe „freie Finanzspitze“ verbleibt. Ergebnis- und Finanzhaushalt sind auszugleichen; eine Neuverschuldung ist grds. zu vermeiden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen kann trotz Einsatz von bestehenden Finanzmitteln i.H.v. 1,1 Mio. Euro für die Haushaltsplanung 2020 der Verbandsgemeinde Mendig keine Umlagesenkung realisiert werden.

 

Um eine Entlastung der umlagepflichtigen Ortsgemeinden herbeizuführen, müsste die Aufnahme eines Investitionskredites erfolgen. Dies bedeutet, dass in diesem Falle dem Grundsatzbeschluss nicht Folge geleistet werden kann und ein unausgeglichener Haushalt in Kauf zu nehmen ist. Gleichzeitig wird der Haushalt der Verbandsgemeinde in künftigen Jahren mit einem entsprechenden Schuldendienst belastet.

 

Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf wurde, um eine größtmögliche Entlastung der umlagepflichtigen Ortsgemeinden herbeizuführen, entgegen dem o.g. Grundsatzbeschluss eine Kreditaufnahme i. H. v. 706.740 EUR im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde berücksichtigt. So kann für die Ortsgemeinden eine maximale Umlagesenkung erfolgen (4,161980 v. H., entspricht 552.238,89 EUR). Hierdurch nimmt die Verbandsgemeinde einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt sowie eine negative freie Finanzspitze in Kauf.

 

Die Kreditaufnahme ist durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Durch den Ausweis der negativen freien Finanzspitze wird die Aufsichtsbehörde den Investitionskredit nur unter der Auflage der VV 4.1.3 zu § 103 GemO genehmigen. Für den berücksichtigten Betrag von 706.740 EUR treffen die Ausnahmetatbestände der VV nach unserer Auffassung zu, so dass hierfür keine Beanstandung erfolgen dürfte.

 

Der Haushaltsplan 2020 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 8.750.830 EUR und bei den Aufwendungen mit 9.642.660 EUR ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 891.830 EUR ausgewiesen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 8.290.080 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 8.667.660 EUR ab. Es ergibt sich ein negativer Saldo von 377.580 EUR. Investitionen in Gesamthöhe von 2.346.320 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude, Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie Grunderwerb in den Thürer Wiesen und den Banner Wiesen Kruft berücksichtigt.

 

Da  der  Saldo  der  ordentlichen und  außerordentlichen  Ein- und Auszahlungen  negativ  ist
(-377.580 EUR), kann darüber keine Deckung der Tilgungsleistungen i. H. v. 294.920 EUR erfolgen. Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2020 nicht ausgewiesen werden.

 

Der negative Saldo der Investitionsein- und –auszahlungen i. H. v. 1.134.240 EUR wird i. H. v. 706.740 EUR über die Aufnahme eines Investitionskredites gedeckt.

 

Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2020 auf 4.416.174,36 EUR.

 

Um die Ortsgemeinden und die Stadt zu entlasten, wurde die Verbandsgemeindeumlage deutlich reduziert. Statt dem Basis-Umlagesatz von 38,5 v. H. zzgl. der Umlage der kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) mit einem Umlagesatz von 0,192526 v.H. wird eine Verbandsgemeindeumlage von lediglich 34,530546 v. H. erhoben.

Aus den Vorjahren stehen, nach Berücksichtigung der Finanzierung der im Haushaltsplan 2020 veranschlagten Auszahlungen und zu finanzierenden Übertragungen 2018/2019 nach Abzug der „allgemeinen Rücklage“ und zukünftig zu erwartenden Investitionen, Finanzmittel mit rd. 1.100.000 EUR zur Verfügung, die vollständig in die Umlageberechnung eingebracht werden.

Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte variable Umlagebestandteil zur Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %, da keine Altfehlbeträge zur Bewirtschaftung anstehen.

Der Umlagesatz von 34,530546 v. H. stellt eine Senkung im Vergleich zum Basis-Satz zzgl. der Sozialhilfeumlage um 4,161980 v. H. dar (entspricht v. H. 552.238,89 EUR).

Die Umlagesenkung ist auch die Hauptursache für den unausgeglichenen Haushalt und die Schuldenaufnahme der VG, die damit ein Zeichen zur Entlastung der ihr angeschlossenen Kommunen setzt.

 

Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 4.581.737 EUR. Die Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.380.448 EUR.

 

Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 27.11.2019; die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am 11.12.2019 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.

 

Der Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.11.2019 vorberaten und bei einer Gegenstimme dem Rat zur Annahme vorgelegt. Die Änderungswünsche des Haupt- und Finanzausschusses wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.